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Deutsch-Polnische Rechtsschule |
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Uniwersytet Wrocławski
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Humboldt-Universität zu Berlin
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Deutschland ist Polens größter Nachbar, Polen ist Deutschlands zweitgrößter Nachbarstaat. Die deutsch–polnische Verständigung ist durch die Osterweiterung der EU bedeutender denn je. Die Schule des deutschen Rechts an der Uniwersytet Wroclawski und die Schule des polnischen Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin wurden 2002 durch eine Vereinbarung zwischen den beiden Juristischen Fakultäten und der Deutsch–Polnischen Juristenvereinigung e.V. gegründet. In den Rechtsschulen sollen Studierende beider Fakultäten das Recht des jeweiligen Nachbarstaates kennenlernen und in gemeinsamen Seminaren ihre Kenntnisse und Erfahrungen austauschen. Die Kontakte zwischen den Studierenden sollen ein langjähriges, grenzübergreifendes Netzwerk bilden. Praktika in dem jeweils anderen Land sollen die Berufsmöglichkeiten im Nachbarland erfahrbar machen.
Beauftragter an der Humboldt - Universität zu Berlin ist Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Koordinatorin ist Annelin Starke.
An der Fakultät für Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Wrocław ist Dr. Agnieszka Malicka (agnieszka.malicka@prawo.uni.wroc.pl) die Direktorin der Schule des Deutschen Rechts und Koordinatorin der Deutsch–Polnischen Rechtsschule. Pracownia Nauczania Prawa w Językach Obcych.
Den Bezug zum Berufsleben gewährleistet die Partnerschaft mit der Deutsch–Polnischen Juristenvereinigung e.V.
Seit Beginn des Schulbetriebs wird die Deutsch-Polnische Rechtsschule durch das deutsche Generalkonsulat in Wrocław unterstützt.
Das Studium in der Deutsch- Polnischen Rechtsschule ist ein Ergänzungsstudium. Das Programm der DPRS umfasst die folgenden Inhalte:
1. Semester: deutsches/polnisches öffentliches Recht
2. Semester: deutsches/polnisches bürgerliches Recht
3. Semester: deutsches/polnisches Arbeits- und Wirtschaftsrecht
4. Semester: deutsches/polnisches Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Fachkurse werden durch eine schriftliche und mündliche Prüfung am Ende jeden Semesters abgeschlossen.
Der Unterricht in der DPRS findet in Blockveranstaltungen à 8 Stunden (in der Regel Freitagnachmittag/Samstagvormittag) statt. Pro Semester gibt es ca. 7 Unterrichtstermine.
Die Vorlesungen zum deutschen Recht werden in der DRS in Wrocław von den Dozenten der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität in deutscher Sprache gehalten.
Die Vorlesungen zum polnischen Recht werden in der PRS in Berlin von den Dozenten der Fakultät für Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Wroclaw grundsätzlich in deutscher Sprache gehalten (Der Unterricht in Berlin wird so gestaltet, dass auch Studenten ohne vorherige Polnisch Kenntnisse die Möglichkeit haben, an dem Programm teilzunehmen - bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Polnisch-Sprachkursen auf der Homepage des Fremdsprachigen Rechtsstudiums).
Die Absolventen der Deutsch-Polnischen Rechtsschule erhalten ein „Zertifikat für deutsches Recht“ in Wroclaw und ein „Zertifikat für polnisches Recht“ in Berlin.
Die Studenten der Polnischen Rechtsschule an der HU-Berlin können die einzelnen Kurse auch als FRS-Kurse anrechnen lassen, erhalten dafür BZQ-Punkte und nach jedem absolvierten Modul (mit schriftlicher Prüfung) einen Leistungsnachweis bzw. nach zwei absolvierten Modulen ein FRS-I-Zertifikat (mit schriftlicher und mündlicher Prüfung).
Partner und Förderer
Partner
- Deutsch-Polnische Juristenvereinigung
- Deutsches Generalkonsulat in Wrocław
- Kolleg für polnische Sprache und Kultur
Förderer
EU-Bildungsprogramm SOKRATES/ ERASMUS
Förderer in vergangenen Semestern
Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit
Stiftung für Internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ)
Urząd Marszałkowski Województwa Dolnośląskiego (Marschallsamt der Woiwodschaft Niederschlesien)


