Fremdsprachiges Rechtsstudium
Die Kurse im Rahmen des Fremdsprachigen Rechtsstudiums vermitteln Kenntnisse des ausländischen Rechtssystems in der jeweiligen Landessprache. Die Kurse beginnen mit einem zweisemestrigen Grundstudium (FRS I) und werden in allen Sprachen (außer in Chinesisch, das ist aber in Planung) mit einem ebenfalls zweisemestrigen Aufbaustudium (FRS II) fortgeführt. Beide Teilabschnitte haben einen Umfang von je 4 SWS und werden mit zwei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Bei erfolgreichem Abschluss wird ein Universitätszertifikat vergeben.
Der Abschluss eines FRS – Kurses (ein Modul) ist zugleich eine Möglichkeit, den Leistungsnachweis in der Berufsfeldbezogenen Zusatzqualifikation II (BZQ II) zu erwerben und entspricht 5 Studienpunkten.
Ein Nachweis eines FRS-Zertifikats wirkt sich positiv auf Bewerbungen für Auslandsprogramme aus, d.h. durch FRS I hebt man die Bewerbungschancen, das umso mehr, wenn man zu denen gehört, die durchhalten bis zum Zertifikat II. Man hat sich dann durch besonderes Engagement im Fremdsprachenbereich ausgezeichnet. Dabei sollte man aber nicht das Studium des deutschen Rechts vernachlässigen, da der zeitliche Aufwand nicht zu unterschätzen ist. Mittlerweile ist das Programm so flexibel, dass Sie aber auch jederzeit einsteigen können und weitermachen, wenn Sie sehen, Sie haben noch eine Lücke und vielleicht nochmal Zeit für ein FRS-Modul in einem fortgeschritteneren Semester - wir heißen Sie aber auch dann wieder herzlich willkommen, wenn Sie bereits Rechtsanwalt sind und sich für Ihre Kanzlei für einen Auslandsaufenthalt vorbereiten möchten.
FRS-Angebot
Das Angebot des Fremdsprachigen Rechtsstudiums erstreckt sich auf das Amerikanische, Brasilianische, Chinesische, Englische, Französische, Italienische, Russische, Spanische und Türkische Recht.
Satzung
Satzung der Juristischen Fakultät zu den Teilnahme-, Studien- und Prüfungsbestimmungen für
das Fremdsprachige Rechtsstudium an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu
Berlin (in der Fassung vom 9. Mai 2011)
Informationen
Traditionell findet am Mittwoch der ersten Semesterwoche des Wintersemesters um 17.00 Uhr s.t. eine Einführungsveranstaltung in das Fremdsprachige Rechtsstudium statt.