Letzte Änderung: 27. März 2013

FAQs

Was ist das FRS?

Der Grundgedanke ist das Studium des fremden Rechts in fremder Sprache. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit der Studierenden der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität erhöhen und auf einen evtl. Studienaufenthalt im Ausland vorbereiten. Der Zertifikatsstudiengang „Fremdsprachiges Rechtsstudium (FRS) I und II“ wird in verschiedenen Sprachen angeboten.

 

Welche Rechtskreise kann man im FRS studieren?

Amerikanisches, brasilianisches, chinesisches, englisches, französisches, italienisches, russisches, spanisches und türkisches Recht. Daneben gibt es, etwas anders organisiert, das Angebot der Deutsch-Polnischen Rechtsschule.

 

Wie funktioniert das Modulsystem im FRS?

Sie benötigen nur ein Modul, um im Rahmen des Pflichtprogramms des Studiengangs Rechtswissenschaften das BZQ II Modul zu erfüllen.

Man kann aber auch mehrere Module belegen, um das FRS als Zertifikatsstudium im Sinne einer Zusatzqualifikation zu absolvieren. Man kann mit einem beliebigen Modul beginnen, und bis zu vier Module insgesamt belegen, um den vollen Zertifikatsstudiengang zu durchlaufen. Wann welches Modul belegt wird, ist nicht essentiell, da die Module in sich geschlossen sind, wichtig ist nur, dass immer verschiedene Module gewählt werden, wenn man mehr als eines belegt. Idealerweise kann man mit Modul 1 beginnen, notwendig ist es aber nicht.

 

Kann ich mehr als einen Kurs im Semester belegen?

Theoretisch gibt es keine Beschränkung, praktisch wird es neben dem Pflichtfachstudium schwierig sein, mehr als zwei Kurse zu belegen, und selbst zwei Kurse sind schon eine große zeitliche Belastung, empfohlen wird ein Kurs je Semester.

 

Gibt es Teilnahmebeiträge?

Die Kosten der Kurse werden zu einem weit überwiegenden Teil von der Fakultät getragen. Allerdings müssen wir als kleinen Zuschuss von immatrikulierten Studierenden im Studiengang Rechtswissenschaften (auch Programmstudierende) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Juristischen Fakultät der HUB 40 €, von anderen Interessenten 170 € erheben. Die Möglichkeit des teilweisen Nachlasses des Teilnahmebeitrages ist in sozialen Härtefällen auf Antrag möglich.

 

Gibt es Zugangsvoraussetzungen?

Ja, eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an einer deutschen Hochschule und ein Mindestsprachniveau B2 des Europäischen Referenzrahmens.

Für die Kurse in Englisch und Französisch benötigen Sie einen Spracheingangstest (nähere Informationen finden sie unter "Anmeldung"), in den anderen Sprachen überprüfen die Dozenten in den ersten Stunden die sprachlichen Fähigkeiten im Rahmen des Unterrichts.

 

Was kann ich tun, wenn meine Sprachkenntnisse den Anforderungen des FRS nicht genügen?

Die Zentraleinrichtung Sprachenzentrum bietet Kurse für verschiedene Sprachniveaus an, so dass es sinnvoll ist, zunächst vorbereitend einen Sprachkurs dort oder einer vergleichbaren Einrichtung zu belegen.

 

Gibt es beim Sprachniveau Ausnahmen?

Ja, beim chinesischen Recht wird kein belastbares, d.h. Chinesisch auf Prüfungsniveau, verlangt. Grundkenntnisse sind aber immer von Vorteil.

 

In der Deutsch-Polnischen Rechtschule dürfen auch Studierende mit geringeren Polnischkenntnissen teilnehmen.

 

Vorbereitend bzw. begleitend bieten wir ein Sprachkurskonzept in Polnisch und Chinesisch an, über das Sie sich unter "Aktuelles" informieren können.

 

Wie studiere ich im FRS?

Das FRS besteht aus einsemestrigen, gleichstufigen und wahlobligatorisch angebotenen Modulen. Für den Erwerb des FRS I müssen Sie zwei unterschiedliche Module bestehen, für das FRS II vier.

 

Welche Prüfungen muss ich machen?

Als Abschluss eines jeden Moduls schreiben Sie am Semesterende eine schriftliche Prüfung von 120 Minuten. Für das FRS I, also das Zertifikat, benötigen Sie zusätzlich zu den zwei bestandenen Modulabschlussprüfungen eine mündliche Prüfung. Für das FRS II brauchen Sie neben dem FRS I zwei weitere bestandene Modulabschlussprüfungen sowie eine weitere mündliche Prüfung.

 

Muss man das FRS belegt haben, wenn man sich für ein Auslandsstudium bewerben möchte?

Es ist nicht Pflicht, aber von Vorteil, weil man erstens gut auf das Studium im Ausland vorbereitet wird und zweitens ein erhöhtes Engagement durch das Zertifikat nachgewiesen werden kann.

 

Kann ich das FRS mit Auslandsaufenthalten kombinieren?

Sie können für jedes der Zertifikate ein Modul durch eine gleichwertige Leistung im Ausland, die mindestens einen Umfang von 5 ECTS hat und die sonstigen Voraussetzungen des Zertifikats erfüllt, ersetzen.

 

Studienpunkte

Mit vier Semesterwochenstunden je Modul zusätzlich können studienbegleitend in vier Semestern gute Kenntnisse über den fremden Rechtskreis gewonnen werden und die Fachsprache erlernt werden. Der Aufwand eines Moduls wird mit fünf Studienpunkten bewertet. Für ausländische Studierende in grundständigen Studiengängen (Erasmus und GkdR) wird ein Modul mit acht ECTS bewertet.

 

Wer unterrichtet im FRS?

Die Dozenten sind entweder muttersprachige Juristen oder besonders qualifizierte Sprachdozenten mit juristischer Zusatzausbildung. Die meisten unterrichten schon einige Zeit im FRS und haben daher viel Erfahrung mit der Vermittlung des jeweiligen Rechtskreises an die Studierenden.

 

Wie kann ich mich zum FRS anmelden?

Die Anmeldung erfolgt über agnes in der dort angegebenen Frist.

 

Wen kann ich fragen, wenn ich was nicht verstanden habe oder Hilfe brauche?

Sie können sich jederzeit an Ihre Dozenten wenden. Sie können auch immer gerne in die Sprechstunde des Büros für Internationale Programme kommen  oder eine mail schreiben an: frs@rewi.hu-berlin.de.