Masterstudiengang "Deutsches Recht" (LL.M.)
Der internationale weiterbildende Masterstudiengang steht Bewerberinnen und Bewerbern offen, die im Ausland ein juristisches Studium erfolgreich absolviert haben und bereits praktische Erfahrungen im juristischen Bereich haben. Alle Veranstaltungen finden in deutscher Sprache statt.
Ziel des Studiums
Das Studium berücksichtigt berufliche Erfahrungen von Studierenden und knüpft an diese an. Es dient der forschungsbasierten Vermittlung von vertieftem und spezialisiertem Wissen im deutschen Recht. Die Studierenden sollen erlernen, es selbstständig anzuwenden und weiterzuentwickeln.
Der Masterstudiengang soll die Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit in Anwaltskanzleien, Unternehmen, Verbänden und staatlichen sowie nichtstaatlichen Organisationen vermitteln.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Studienordnung zum LL.M.-Studiengang.
Studienprogramm
Die Zulassung zum Studium erfolgt zum Wintersemester. Beginn ist immer der 01. Oktober. Die Dauer des Studiums beträgt zwei Semester, es endet am 30.September des Folgejahres.
Im Masterstudiengang müssen insgesamt 60 Studienpunkte erworben werden. Davon entfallen 40 Studienpunkte auf das Fachstudium und 20 Studienpunkte auf die Masterarbeit.
Das Studium setzt sich aus vier Modulen zusammen. Diese Module werden durch studienbegleitende Prüfungen nach Maßgabe der Prüfungsordnung abgeschlossen.
Folgende Module müssen von den Studierenden absolviert werden:
- Modul 1 Grundlagen, Öffentliches Recht oder Strafrecht,
- Modul 2 Zivilrecht,
- Modul 3 Spezialisierung,
- Modul 4 Masterarbeit.
Die Masterarbeit kann in allen im Studiengang berührten Themenfeldern erarbeitet werden.
Jede/jeder Studierende wird während der Dauer des Masterstudiums von einem/einer Hochschullehrer/Hochschullehrerin betreut.
Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß der Zulassungsordnung sind Zulassungsvoraussetzungen für ein LL.M.-Studium:
- ein überdurchschnittlicher Hochschulabschluss in Rechtswissenschaft außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes oder auf Vorschlag durch eine Partnerfakultät im Rahmen eines Austauschprogramms
- sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (TestDaF mit mindestens 4 Punkten oder DSH-2)
- Berücksichtigt werden darüber hinaus die persönliche Eignung und der Werdegang des Bewerbers.
- Berufspraxis oder Praktika sind erwünscht
Bewerbung
Der Bewerbungsschluss ist der 15. Juni für einen Studienbeginn im Oktober des selben Jahres.
Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen ausschließlich bei der unten genannten Adresse und nicht bei Uni-Assist ein.
Die Bewerbungsunterlagen sind einzureichen bei:
Humboldt-Universität zu Berlin,
Juristische Fakultät,
Büro für Internationale Programme
Unter den Linden 9
10099 Berlin
Die Bewerbungsunterlagen sind nicht in Folien oder zusammengeheftet abzugeben.
Studienentgelt
Es wird ein Studienentgelt von 1.600,00 € erhoben.Das Studienentgelt ist bei der Immatrikulation zu entrichten. Für Programmstudierende gilt eine Sonderregelung.
Zusätzlich zum Studienentgelt kommen Kosten für folgendes hinzu:
- Semesterticket
- Immatrikulations- bzw. Rückmeldung
- Sozialgebühr
- Studentenschaftsbeitrag
- und Studentenwerkbeitrag
Diese zusätzlichen Kosten betragen ca. 250 €.
Das Studienentgelt kann aus sozialen Gründen erlassen werden. Ein entsprechender Antrag ist vor Beginn des Studiums zu stellen.
Weitere Informationen zum Studienentgelt finden Sie in der Gebührenordnung.
Stipendium
In jedem Studiengang studieren 3 bis 5 Studierende mit einem DAAD-Jahresstipendium. Weitere Informationen zum Thema Stipendium können im Maecenata Stipendienführer nachgelesen werden. Darüber hinaus vergeben die politischen Stiftungen (Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung) weitere Stipendien.
Informationen
Weitere infomationen über das Masterprogramm erhalten Sie im Büro für Internationale Programme.