Letzte Änderung: 16. April 2013

Masterstudiengang »Deutsches und Europäisches Recht und Rechtspraxis«

Das M.LL.P.-Studium steht Bewerberinnen und Bewerbern offen, die im Ausland ein juristisches Studium erfolgreich absolviert haben. Der Abschluss muss dem deutschen ersten juristischen Staatsexamen gleichwertig sein. Alle Veranstaltungen finden in deutscher Sprache statt.

Ziel des Studiums

Das Studium zielt insbesondere auf die Auseinandersetzung mit verschiedenen Rechtsordnungen und Rechtskulturen, deren Vergleich und Ineinandergreifen, sowie auf Einblicke in die deutsche und europäische Rechtspraxis.

Studierende erlangen in Präsenzlehre und Selbststudium, in intensiven Forschungsseminaren und -projekten, einzeln und gemeinsam mit anderen, sowie in begleitenden Praktika die Fähigkeiten, die eine berufliche Tätigkeit in europäisch und international orientierten Anwaltskanzleien, Unternehmen, Verbänden und staatlichen sowie nichtstaatlichen Organisationen ermöglichen.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Studienordnung zum LL.M.-Studiengang.

Studienprogramm

Die Zulassung zum Studium erfolgt zum Wintersemester. Beginn ist immer der 01. Oktober. Die Dauer des Studiums beträgt zwei Semester, es endet am 30.September des Folgejahres.

Im Masterstudiengang müssen insgesamt 60 Studienpunkte erworben werden. Davon entfallen 30 Studienpunkte auf das Fachstudium, 21 Studienpunkte auf die Masterarbeit und 15 Studienpunkte auf die Praktika.

Das Studium setzt sich aus fünf Modulen zusammen. Diese Module werden durch studienbegleitende Prüfungen nach Maßgabe der Prüfungsordnung abgeschlossen.

Folgende Module müssen von den Studierenden absolviert werden:

Die Masterarbeit kann in allen im Studiengang berührten Themenfeldern erarbeitet werden.

Jede/jeder Studierende wird während der Dauer des Masterstudiums von einem/einer Hochschullehrer/Hochschullehrerin betreut.

Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß der Zulassungsordnung sind Zulassungsvoraussetzungen für ein LL.M.-Studium:

Bewerbung

Der Bewerbungsschluss ist der 15. Juni für einen Studienbeginn im Oktober des selben Jahres.
Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen ausschließlich bei der unten genannten Adresse und nicht bei Uni-Assist ein.
Die Bewerbungsunterlagen sind einzureichen bei:

Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
Büro für Internationale Programme
Unter den Linden 9
10099 Berlin

Die Bewerbungsunterlagen sind nicht in Folien oder zusammengeheftet abzugeben.

Studienentgelt

Es wird ein Studienentgelt von 1.600,00 € erhoben.Das Studienentgelt ist bei der Immatrikulation zu entrichten. Für Programmstudierende gilt eine Sonderregelung.

Zusätzlich zum Studienentgelt kommen Kosten für folgendes hinzu:

Diese zusätzlichen Kosten betragen ca. 250 €.

Das Studienentgelt kann aus sozialen Gründen erlassen werden. Ein entsprechender Antrag ist vor Beginn des Studiums zu stellen.
Weitere Informationen zum Studienentgelt finden Sie in der Gebührenordnung.

Stipendium

In jedem Studiengang studieren 3 - 5 Studierende mit einem DAAD-Jahresstipendium. Weitere Informationen zum Thema Stipendium können im Maecenata Stipendienführer nachgelesen werden. Darüber hinaus vergeben die politischen Stiftungen (Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung) weitere Stipendien. 

Infomationen

Weitere infomationen über das Masterprogramm erhalten Sie im Büro für Internationale Programme.