Letzte Änderung: 12. Dezember 2012

Studium der Rechtswissenschaften – »VolljuristIn« –
für ausländische StudienbewerberInnen

Neben den Studienprogrammen, die einen Zusatz zum Jura-Studium im Heimatland darstellen, gibt es auch die Möglichkeit für ausländische Studierende das reguläre Jura-Studium zu absolvieren und "Volljurist/in" zu werden.

Adressatinnen und Adressaten

Für diesen Studiengang sollten sich nur solche Bewerber entscheiden, die aus familiären oder ähnlichen Gründen ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben bzw. in der Zukunft hier sehen. Sollten Sie mit dieser Ausbildung in Ihr Heimatland zurückkehren wollen, so klären Sie bitte vor Beginn des Studiums ab, ob diese Ausbildung in Ihrem Land anerkannt wird.

Bewerbung

Alle Informationen zur Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaft als internationale Studierende, sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.

Nähere Informationen

Für Informationen zum Studienaufbau und -ablauf, Prüfungsverfahren und -anmeldung ist das Studien- und Prüfungsbüro der Juristischen Fakultät zuständig.