Letzte Änderung: 12. Dezember 2012

Kooperationsprogramme

Die Juristische Fakultät hat, vor allem durch die international orientierten Lehrstühle, Kontakte zu Universitäten in der ganzen Welt. Hier können sich vor allem Studierende im Hauptstudium und Absolventinnen und Absolventen der ersten Juristischen Prüfung für einMasterstudium bewerben. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass Sie Student/in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität sind.

Zu beachten ist, dass die Masterstudiengänge gebührenpflichtig sind. Es sind 2.200,- € an die Juristische Fakultät zu entrichten.

Undergraduate

(Anforderungen und Bewerbungsfristen)

Postgraduate

(Anforderungen und Bewerbungsfristen)

 

Die Förderung besteht im Wegfall der Studiengebühren an den Partneruniversitäten.

Jenseits der Kooperationsprogramme besteht die Möglichkeit, sich einen Master in Master in Eigeninitiative zu organisieren.