Letzte Änderung: 16. März 2013

Lehrveranstaltungen
 von Dr. Tillmann Rudolf Braun 

Lehrveranstaltung im Sommersemester 2013

10 748 – Europäisches und Internationales Investitionsrecht

Vorlesung (2 SWS, 2 SP) gemeinsam mit Junior-Prof. Dr. Steffen Hindelang, LL.M.
Donnerstags (wöchentlich) von 18 bis 20 Uhr in Raum UL 9, 210

Das internationale Investitionsrecht, eine wirtschaftsvölkerrechtliche wie europarechtliche Materie, beschreibt das komplexe Zusammenspiel von über 2700 bilateralen wie plurilateralen Investitionsschutzverträgen, hierzu ergangenen schiedsgerichtlichen Entscheidungen, Regeln des „allgemeinen“ Völkerrechts und regionalen Integrationsverträgen wie dem Lissabon-Vertrag. Investitionsschutzverträge gewährleisten nicht nur Schutzstandards für Investitionen, sondern sie ermächtigen auch Investoren als nicht-staatliche Akteure, diese Standards im Streitfall unmittelbar auf völkerrechtlicher Ebene vor internationalen Schiedsgerichten gegenüber dem Gaststaat geltend zu machen. Das internationale Investitionsrecht hat sich inzwischen neben dem Welthandelsrecht als die zweite, eigenständige Säule völkerrechtlicher Einhegungen ökonomischer Globalisierungsprozesse etabliert.

Die Vorlesung behandelt den volkswirtschaftlichen Hintergrund, die wesentlichen Strukturen, die durch die Investitionsschutzverträge vermittelten materiellen wie prozessualen Schutzstandards und deren Auslegung durch Schiedsgerichte sowie aktuelle Entwicklungen. Zwei Schwerpunkte will die Vorlesung dabei setzen: Erstens geht sie insbesondere auf das Verhältnis zwischen dem Internationalen Investitionsrecht und anderen völkerrechtlichen Rechtsgebieten und damit überhaupt auf das Spannungsfeld zwischen Wirtschaftsvölkerrecht und weiteren global public goods ein. Denn zunehmend werden in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit Rechtspositionen des Investors gegenüber staatlichen Regulierungsinteressen, aber auch anderen völkerrechtlichen Rechten und Interessen Dritter abgewogen, wie etwa gegenüber den Menschenrechten, dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit, dem Zugang zu Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge bis hin zum Recht der Notstandsmaßnahmen, dem Schutz von Kulturgütern oder der Einführung von Nichtdiskriminierungspolitiken. Zweitens soll in der Veranstaltung verstärkt auf die europäische Dimension des Investitionsrechts eingegangen werden. Vielfältigen Fragen entspringen der jüngsten EU-Kompetentzerweiterung im Zuge des Lissabon-Vertrages im Bereich der ausländischen Investitionen, die das Spannungsverhältnis von Investitionsschutzverträgen und Europarecht noch verstärken.

Literatur:

Joern Griebel, Internationales Investitionsrecht (2008)
August Reinisch, Standards of Investment Protection (2008)
Bernasconi-Osterwalder / Johnson: International Investment Law and Sustainable Development: Key cases from 2000–2010 (2011)

Prüfung:

Keine Studienarbeit
Mdl. Prüfung für LLM/Erasmus

Lehrveranstaltung im Sommersemester 2012

10 748 – Europäisches und Internationales Investitionsrecht

Vorlesung (2 SWS, 2 SP) gemeinsam mit Prof. Dr. Steffen Hindelang, LL.M.
Donnerstags (wöchentlich) von 18 bis 20 Uhr in Raum UL 9, 210

Das Internationale Investitionsrecht, eine wirtschaftsvölkerrechtliche wie europarechtliche Materie, beschreibt das komplexe Zusammenspiel von über 2800 bilateralen wie plurilateralen Investitionsschutzverträgen, hierzu ergangenen schiedsgerichtlichen Entscheidungen, Regeln des „allgemeinen" Völkerrechts und regionalen Integrationsverträgen wie dem Lissabon-Vertrag. Investitionsschutzverträge gewährleisten nicht nur Schutzstandards für Investitionen, sondern sie ermächtigen auch Investoren als nicht-staatliche Akteure, diese Standards im Streitfall unmittelbar auf völkerrechtlicher Ebene vor internationalen Schiedsgerichten gegenüber dem Gaststaat geltend zu machen. Das Internationale Investitionsrecht hat sich inzwischen neben dem Welthandelsrecht als die zweite, eigenständige Säule völkerrechtlicher Einhegungen ökonomischer Globalisierungsprozesse etabliert.

Die Vorlesung behandelt den volkswirtschaftlichen Hintergrund, die wesentlichen Strukturen, die durch die Investitionsschutzverträge vermittelten materiellen wie prozessualen Schutzstandards und deren Auslegung durch Schiedsgerichte sowie aktuelle Entwicklungen. Zwei  Schwerpunkte will die Vorlesung dabei setzen: Erstens geht sie insbesondere auf das Verhältnis zwischen dem Internationalen Investitionsrecht und anderen völkerrechtlichen Rechtsgebieten und damit überhaupt auf das Spannungsfeld zwischen Wirtschaftsvölkerrecht und weiteren ‚global public goods' ein. Denn zunehmend werden in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit Rechtspositionen des Investors gegenüber staatlichen Regulierungsinteressen, aber auch anderen völkerrechtlichen Rechten und Interessen Dritter abgewogen, wie etwa gegenüber den Menschenrechten, dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit, dem Zugang zu Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge bis hin zum Recht der Notstandsmaßnahmen, dem Schutz von Kulturgütern oder der Einführung von Nichtdiskriminierungspolitiken. Zweitens soll in der Veranstaltung verstärkt auf die europäische Dimension des Investitionsrechts eingegangen werden. Vielfältigen Fragen entspringen der jüngsten EU-Kompetentzerweiterung im Zuge des Lissabon-Vertrages im Bereich der ausländischen Investitionen, die das Spannungsverhältnis von Investitionsschutzverträgen und Europarecht noch verstärken.

Literatur für die Vorlesung:

Joern Griebel, Internationales Investitionsrecht (2008)
August Reinisch, Standards of Investment Protection (2008)
Bernasconi-Osterwalder / Johnson: International Investment Law and Sustainable Development: Key cases from 2000–2010 (2011)

Weitere Hinweise werden für die Teilnehmer der Veranstaltung bereitgestellt.

Lehrveranstaltung im Sommersemester 2011

10 751 – Europäisches und Internationales Investitionsrecht

Vorlesung (2 SWS, 2 SP) gemeinsam mit Dr. Steffen Hindelang, LL.M.
Donnerstags (wöchentlich) von 18 bis 20 Uhr in Raum UL 9, E14

Das internationale Investitionsrecht, eine wirtschaftsvölkerrechtliche wie europarechtliche Materie, hat gerade in den vergangenen Jahren erheblich an praktischer Bedeutung gewonnen. Es beschreibt das komplexe Zusammenspiel von über 2700 bilateralen wie plurilateralen Investitionsschutzverträgen, hierzu ergangenen schiedsgerichtlichen Entscheidungen, Regeln des „allgemeinen“ Völkerrechts und regionalen Integrationsverträgen wie dem Lissabon-Vertrag. Gegenwärtig hat es sich neben dem Welthandelsrecht als die zweite, eigenständige Säule völkerrechtlicher Einhegungen ökonomischer Globalisierungsprozesse etabliert.

Investitionsschutzverträge gewährleisten nicht nur Schutzstandards für Investitionen, sondern sie ermächtigen auch Investoren als nicht-staatliche Akteure, diese Standards im Streitfall unmittelbar, also ohne Vermittlung ihres Heimatstaates, auf völkerrechtlicher Ebene vor internationalen Schiedsgerichten gegenüber dem Gastland geltend zu machen. Zunehmend entwickelt sich die internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit zu einem Forum, in dem wirtschaftliche Interessen des Investors gegenüber staatlichen Regulierungsinteressen, aber auch Interessen Dritter abgewogen werden. Die Vorlesung möchte einen ersten Über- und Einblick in die durch die Investitionsschutzverträge vermittelten materiellen wie prozessualen Schutzstandards und deren Auslegung durch Schiedsgerichte geben.

Zudem soll in der Veranstaltung verstärkt auf die europäische Dimension des Investitionsrechts eingegangen werden. Vielfältigen Fragen entspringen der jüngsten EU-Kompetenz-erweiterung im Zuge des Lissabon-Vertrages im Bereich der ausländischen Investitionen, die das Spannungsverhältnis von Investitionsschutzverträgen und Europarecht noch verstärken.

Literatur für die Vorlesung:

Joern Griebel, Internationales Investitionsrecht (2008); August Reinisch, Standards of Investment Protection (2008).

Weitere Hinweise werden für die Teilnehmer der Veranstaltung bereitgestellt.