Lehrevaluation im Wintersemester 2009/2010
10202 - Familien- und Erbrecht
Prof. Dr. Rainer Schröder / Hauptstudium Zivilrecht
Herr Prof. Dr. Schröder wird von den Studierenden größtenteils als freundlich und sympathisch beschrieben. Auch schätzen die Studenten die Kommunikation mit dem Dozenten.
Eine Vielzahl der Studenten beschreibt Professor Dr. Schröder als interessiert und bemüht, seine Lehrinhalte lebhaft und verständlich zu vermitteln. Dennoch haben einige Studierende den Eindruck, dass der Dozent sich noch intensiver auf die Vorlesung vorbereiten könnte.
Herr Professor Dr. Schröder stellt Bezüge zu anderen rechtlichen Bereichen, wie zum Beispiel BGB AT, sowie zur Praxis her und bindet diese auch in einen gesellschaftlichen Kontext ein. Dies wird kontrovers beurteilt, denn einige wenige Studenten beurteilen dies negativ, da sie der Auffassung sind, er vermittele ein sehr subjektives Meinungsbild. Andere Studierende wiederum loben seine Analyse politischer Themen als gut und fundiert.
Das vorlesungsbegleitende Skript und die Bearbeitung der Fälle werden von den Studenten besonders positiv hervorgehoben. Als einziger Mangel wird hier lediglich von wenigen die zu große Anzahl an Statistiken genannt.
Es wird problematisiert, dass die Vorlesung aufgrund der neuen Studienordnung sowohl von Studenten des dritten sowie des fünften Semesters besucht wird. Daraus ergeben sich Schwierigkeiten, insbesondere für die Studenten des dritten Semesters, die mit der Zivilprozessordnung noch nicht vertraut sind. Weiterhin fühlen sie sich mit der Fülle des Stoffes überfordert. Außerdem wäre eine vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft wünschenswert. Für diese Kritikpunkte wird der Dozent aber nicht persönlich verantwortlich gemacht.
Es wird eine Abstimmung der Vorlesungsinhalte auf die Klausurthematik sowie eine Verdeutlichung der relevanten Bereiche gewünscht. Dadurch wäre eine effektivere Vorbereitung auf die Klausur möglich.
Die Erklärungsweise des Dozenten wird als kompetent bewertet. Jedoch sind einige Studenten der Meinung, dass Familienrecht besser als Erbrecht erklärt wird und regen an, dass mehr schriftliche Beispiele gegeben werden.
Abschließend lässt sich feststellen, dass die Veranstaltung insgesamt durchaus unterschiedlich wahrgenommen wird. Während der überwiegende Anteil der Teilnehmer sie positiv bewertet, gibt es auch einige kritische Stimmen.