Letzte Änderung: 29. März 2009

Examensvoraussetzungen

Examensvoraussetzungen Nachweis, Grundlage und Zeitpunkt
Mindestens zwei Jahre Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland, davon die letzten zwei Semester an einer Universität des Landes Berlin oder Brandenburg im Fach Rechtswissenschaft
  • Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung,
    § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 JAG (2003)
Zwischenprüfung
Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Grundstudiums im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht (Acht von neun Semesterabschlussklausuren und zwei von drei Hausarbeiten)
  • Zulassungsvoraussetzung für das Hauptstudium,
    § 4 Abs. 3 Studio (2003),§ 17 Abs. 1 PO (2003) 
  • Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung,
    § 6 Abs. 1 Nr. 3 JAG (2003) 
  • zu erwerben bis zum Ende des 3. Fachsemesters
Pflichtfächer im Hauptstudium
Nachweis über je eine erfolgreiche Klausur pro Pflichtfach (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht) sowie insgesamt mindestens zwei Hausarbeiten in verschiedenen Pflichtfächern
  • Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung,
    § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003), § 15 StudO (2003) 
  • zu erwerben im 4., 5. und 6. Fachsemester
Grundlagenfächer
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder Methodenlehre
  • Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, 
    § 6 Abs. 1 Nr. 5 JAG (2003), § 8 StudO (2003) 
  • zu erwerben im 1. bis 6. Fachsemester, je nach Angebot
Schlüsselqualifikationen
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (z.B. Gesprächsführung, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit u.a.)
  • Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, 
    § 6 Abs. 1 Nr. 6 JAG (2003), § 9 StudO (2003) 
  • zu erwerben vorzugsweise ab dem dritten Semester und im Hauptstudium
Fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswiss. Lehrveranstaltung oder eines rechtswiss. ausgerichteten Sprachkurses
  • Zulassungsvoraussetzung für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, 
    § 5 Abs. 3 JAG (2003),§ 23 Abs. 2 Satz 2 PO (2003),§ 10 StudO (2003) 
  • zu erwerben im Grund- und Hauptstudium, zwingend vor der letzten Teilprüfungsleistung
Praktikum
Nachweis über ein dreimonatiges Praktikum im In- oder Ausland
  • Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung,
    § 6 Abs. 1 Nr. 7 JAG (2003)