Letzte Änderung: 29. März 2009
Examensvoraussetzungen
| Examensvoraussetzungen | Nachweis, Grundlage und Zeitpunkt |
| Mindestens zwei Jahre Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland, davon die letzten zwei Semester an einer Universität des Landes Berlin oder Brandenburg im Fach Rechtswissenschaft |
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| Zwischenprüfung Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Grundstudiums im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht (Acht von neun Semesterabschlussklausuren und zwei von drei Hausarbeiten) |
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| Pflichtfächer im Hauptstudium Nachweis über je eine erfolgreiche Klausur pro Pflichtfach (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht) sowie insgesamt mindestens zwei Hausarbeiten in verschiedenen Pflichtfächern |
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| Grundlagenfächer Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder Methodenlehre |
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| Schlüsselqualifikationen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (z.B. Gesprächsführung, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit u.a.) |
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| Fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswiss. Lehrveranstaltung oder eines rechtswiss. ausgerichteten Sprachkurses |
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| Praktikum Nachweis über ein dreimonatiges Praktikum im In- oder Ausland |
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