Fremdsprachenkenntnisse
Schlüsselqualifikationen werden in praxisorientierten Veranstaltungen zur Vorbereitung auf die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis erworben, z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Entsprechend angebotene Veranstaltungen können in der Regel mit einer Leistungskontrolle abgeschlossen werden. Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist ein Leistungsnachweis zu erbringen (Examensvoraussetzungen).
Umfang
Im Verlaufe des Studiums (Grund- und Hauptstudium) sind insgesamt zehn Semesterwochenstunden (SWS) in Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und fachorientierten Fremdsprachenkenntnissen zu belegen. In jedem Bereich sind mindestens 2 SWS mit Leistungsnachweis zu absolvieren. Damit ergeben sich z.B. folgende Kombinationsmöglichkeiten:
- 2 SWS Sprache - 8 SWS Schlüsselqualifikation
- 3 SWS Sprache - 7 SWS Schlüsselqualifikation
- 4 SWS Sprache - 6 SWS Schlüsselqualifikation
- 5 SWS Sprache - 5 SWS Schlüsselqualifikation
- 6 SWS Sprache - 4 SWS Schlüsselqualifikation
- 7 SWS Sprache - 3 SWS Schlüsselqualifikation
- 8 SWS Sprache - 2 SWS Schlüsselqualifikation
- usw.
Erwerb
Fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse können auf verschiedene Weise erworben werden:
- in Lehrveranstaltungen mit rechtswissenschaftlichem Inhalt, die in einer Fremdsprache durchgeführt werden (i.d.R. Vorlesungen mit Semesterabschlussklausur)
- im Wege des Auslandsstudiums, sofern dieses in einer Fremdsprache erfolgt
- durch folgende, vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannte Nachweise:
- Fachorientierte Sprachkurse der UNIcert-Stufen II oder III des Sprachenzentrums der Humboldt-Universität zu Berlin. Aus den Belegscheinen muss eindeutig hervorgehen, dass juristische Fachsprache vermittelt wurde und die Teilnahme erfolgreich war.
- Fremdsprachiges Rechtsstudium I oder II (FRS)
- Zertifikat für Polnisches Recht der Deutsch-Polnischen Rechtsschule. Für Teilnehmer mit Programmbeginn zum WS 2004/05 und später wird auch die Semesterabschlussprüfung des 3. Semesters der Deutsch-Polnischen Rechtsschule anerkannt.
Spätestens vor dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, in der Regel im 6. Fachsemester, ist ein Leistungsnachweis zu erbringen. (Examensvoraussetzungen)
Angebote der Juristischen Fakultät
Angebote finden Sie im Vorlesungsverzeichnis zum Stichwort Fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse.
1. Fremdsprachige Veranstaltungen
Einschreibung/Anmeldung: Klausuren sind anmeldepflichtig! (Durchführung von Prüfungen)
Leistungsnachweis: Die Ergebnisse werden automatisch in das Prüfungskonto eingegeben. Die Dozenten erteilen keine gesonderten Nachweise.
2. Fremdsprachigen Rechtsstudium (FRS)
Angebote und Infornationen ifinden Sie auf der Webseite des Fremdsprachigen Rechtsstudiums.
Einschreibung/Anmeldung: Die Anmeldung sowie die Eingangstests (Englisch, Amerikanisch und Französisch) erfolgen traditionell am Mittwoch in der ersten Semesterwoche um 18.00 Uhr s.t. in der Einführungsveranstaltung in das Fremdsprachige Rechtsstudium im Audimax oder im Kinosaal (Unter den Linden 6, Hauptgebäude).
Leistungsnachweis: Beim erfolgreichen Abolvieren des Fremdsprachigen Rechtsstudiums wird ein Zertifikat ausgestellt, welches zwecks Registrierung im Studien- und Prüfungsbüro im Original vorgelegt und in Kopie eingereicht werden muss!
3. Deutsch-Polnische Rechtsschule
Angebote und Informationenfinden Sie auf der Webseite der Deutsch-Polnischen Rechtsschule
Leistungsnachweis: Beim erfolgreichen Abolvieren der Deutsch-Polnischen Rechtsschule wird ein Zertifikat ausgestellt, welches zwecks Registrierung im Studien- und Prüfungsbüro im Original vorgelegt und in Kopie eingereicht werden muss!
4. Angebote des Sprachenzentrums der Humboldt-Universität
Angebote finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums. Es werden fachspezifische Sprachkurse (Fachorientierng: Rechtswissenschaft) in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Italienisch (Italienisch je nach Nachfrage) angeboten.
Einschreibung/Anmeldung: Die Einschreibung für die Kurse erfolgt online.
Leistungsnachweis: Beim erfolgreichen Absolvieren des Sprachkurses wird ein Belegschein ausgestellt, welcher zwecks Registrierung im Studien- und Prüfungsbüro im Original vorgelegt und in Kopie eingereicht werden muss!