Pflichtfächer
Pflichtfächer im Grundstudium
Aufeinander aufbauende Grundkurse (GK) I, II und III (Zwischenprüfung) im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht sowie begleitende propädeutische Übungen mit zweitstündigen Semesterabschlussklausuren (Aufsichtsarbeiten) und Hausarbeiten. Das Lehrangebot erfolgt im Jahresrhythmus und zwar ab dem Sommersemester 2010 wir folgt:
Grundkurse I: im Wintersemester (= Lehrangebot für das 1. Semester nach PO 2008 / Klausur / Hausarbeit)
Grundkurse II: im Sommersemester (= Lehrangebot für das 2. Semester nach PO 2008 / Klausur / Hausarbeit)
Grundkurse III:
|
Bürgerl. Recht GK III (Sachenrecht) |
im Sommersemester = Lehrangebot für das 4. Semester nach PO 2008 (Klausur am Ende des Sommersemesters / Wiederholungsklausur am Beginn des Wintersemesters) |
|
Strafrecht GK III (StPO) |
im Wintersemester = Lehrangebot für das 3. Semester nach PO 2008 (Klausur am Ende des Wintersemesters - Wiederholungsklausur wird nicht angeboten) |
|
Öff. Recht GK III (Bezüge d. deutschen Verfassung zum Völker- u. Europarecht)
|
im Wintersemester = Lehrangebot für das 3. Semester nach PO 2008 (Klausur am Ende des Wintersemesters / Wiederholungsklausur am Beginn des Sommersemesters) |
Pflichtfächer im Hauptstudium
Vorlesungen und propädeutische Übungen im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht mit Semesterabschlussklausuren (Aufsichtsarbeiten) und Hausarbeiten. Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung sind aus jedem Pflichtfach mindestens eine vierstündige Klausur und aus zwei Pflichtfächern je eine Hausarbeit zu absolvieren (Examensvoraussetzungen - Übersicht).
Folgende Veranstaltungen sind zu besuchen:
| Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
|---|---|---|
|
|
|
| In jedem Fach wird in jedem Semester mindestens eine Lehrveranstaltung mit Semesterabschlussklausur (240 Min) als Aufsichtsarbeit und eine Hausarbeit angeboten. | ||
Klausuren und Hausarbeiten im Grund- und Hauptstudium sind anmeldepflichtig (Durchführung von Prüfungen)!
Ab dem Sommersemester 2010 gibt es kein reguläres Lehrangebot für Studierende nach der Studienordnung 2003 mehr. Das Lehrangebot richtet sich dann nach dem Studienverlaufsplan für die Studien- und Prüfungordnung 2008.
Es werden folgende Prüfungen nach der StudO 2003 angeboten:
|
Bürgerliches Recht |
Öffentliches Recht |
Strafrecht |
|
jedes Semester Klausur und Hausarbeit Bekanntgabe der Rechtsgebiete jeweils vor Semesterbeginn im Prüfungsplan |
jedes Semester Klausur und Hausarbeit Bekanntgabe de Rechtsgebietes jeweils vor Semesterbeginn im Prüfungsplan
|
Sommersemester: Klausur und Hausarbeit Strafrecht BT 2 (Kernbestand der Eigentums- und Vermögensdelikte, namentlich Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Betrug und Computerbetrug)
Wintersemester: Klausur + Hausarbeit Strafrecht BT 3 (Unter anderem aus dem Bereich der Vermögensdelikte die Untreue und die Anschlussstraftaten sowie die Straftaten gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit.) |
Achtung: Die Kenntnisse aus dem Grundstudium (= Grundkurse I bis III) werden vorausgesetzt und sind ebenfalls Gegenstand der Klausuren
(§ 15 Abs. 5 StudO 2003)!