Letzte Änderung: 30. August 2010
Praktikum
Das Praktikum soll Einblick in die Arbeit der Juristen, Anschauung und Information über die Rechtswirklichkeit, die sozialen Bedingungen und die Auswirkungen des Rechts sowie den Zusammenhang von materiellem Recht und Verfahrensrecht vermitteln.
Für das Absolvieren des Praktikums gelten folgende Bedingungen:
- innerhalb des gesamten Studiums
- nur in der vorlesungsfreien Zeit (§ 2 Abs. 1 JAO 2003)
- insgesamt 3 Monate oder 13 Wochen
- Minsdestdauer eines Praktikumsabschnitts: 3 Wochen
- auch während der Beurlaubung (§ 9 der Satzung für Studienangelegenheiten der Humboldt-Universität zu Berlin).
Ausführliche Informationen, Formularvorlagen (z.B. Tätigkeitsbescheinigungen) und Adressen von Praktikantenstellen stellt das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (Praktikum) bereit.