Letzte Änderung: 29. April 2013

Studienverlauf (Studienbeginn ab WS 2008/09)

Allgemeine Informationen und Überblick

Das rechtswissenschaftliche Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin wurde erneut reformiert. Für Studierende mit Studienbeginn im Wintersemester 2008/2009 ist das Studium modular aufgebaut und gliedert sich in ein jeweils einjähriges Grundstudium, Hauptstudium, Schwerpunktstudium sowie Vertiefungsstudium. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der ersten juristischen Prüfung nach wie vor neun Semester.

Die einzelnen Module des Studiums bestehen aus Lehrangeboten und Prüfungen in den Grundlagen des Rechts, den Pflichtfächern Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht, den Schwerpunkten, den Vertiefungsveranstaltungen sowie den berufsfeldbezogenen Zusatzqualifikationen (BZQ). Inhaltlich und zeitlich sind die Lehrangebote innerhalb eines Moduls miteinander verknüpft. Jedem Modul sind Studienpunkte zugeordnet, die den Studierenden nach bestandener Modulabschlussprüfung gutgeschrieben werden. Insgesamt müssen 240 Studienpunkte (SP) erworben werden, wobei 210 SP auf das Fachstudium einschließlich der universitären Schwerpunktprüfung und 30 SP auf die berufsfeldbezogenen Zusatzqualifikationen (Module BZQ I bis III) entfallen. Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen sind: Schlüsselqualifikationen (BZQ I), fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse (BZQ II) sowie ein dreimonatiges Praktikum (BZQ III). Für Erstsemester gibt es Informationsveranstaltungen und Informationsmaterial.

 

Der folgende Studienaufbau ist nicht zwingend, wird aber von der Fakultät empfohlen.

 

FachsemesterStudienabschnitteModuleStudienpunkte (SP)
1. Grundstudium Zivilrecht I 19
Strafrecht I 15
Öffentliches Recht I 15
2. Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung 12
Grundlagen des Rechts 12
BZQ I (Schlüsselqualifikationen) 10
3. Hauptstudium Zivilrecht II 13
Zivilrecht III 11
Strafrecht II 12
4. Öffentliches Recht II 15
Öffentliches Recht III 10
BZQ II (fachorientierte Fremdsprache) 05
5. Schwerpunktstudium Universitärer Schwerpunkt 32
6.
7. Vertiefungsstudium Vertiefung (Repetitorium und Probeexamen) 44
8.
9. Staatliche Pflichtfachprüfung  
vorlesungsfreie Zeiten   BZQ III (Praktikum) 15
Summe   Erste juristische Prüfung (sog. Referendarexamen) 240

 

Nach Bestehen der ersten juristischen Prüfung, kann die Ausstellung eines Diplomes beantragt werden.

 

Das Studium kann auch in der Studienvariante „Europäische/r Jurist/in“ absolviert werden. Hier schließt sich an das Grund- und Hauptstudium ein jeweils einjähriger Studienabschnitt in Paris und London an. Einer der beiden Abschnitte wird als Schwerpunktstudium angerechnet. Für die staatliche Pflichtfachprüfung gelten modifizierte Regelungen. Weitere Informationen hierzu gibt es bei der Humboldt European Law School.

 

An das Studium schließt sich der Juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) an. Die Referendarausbildung erfolgt im Land Berlin am Kammergericht Berlin und im Land Brandenburg am Oberlandesgericht Brandenburg.