Examensvoraussetzungen
| Nachweis | Grundlage und Zeitpunkt |
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Mindestens zwei Jahre Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland, davon die letzten zwei Semester an einer Universität des Landes Berlin oder Brandenburg, im Fach Rechtswissenschaft |
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Zwischenprüfung Abschluss des Grundstudiums durch die Zwischenprüfung, die sich aus den Modulabschlussprüfungen in den Grundstudiumsmodulen Zivilrecht I (Z I - Klausur), Öffentliches Recht I (Ö I - Klausur) und Strafrecht I (S I - Klausur) zusammensetzt. |
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Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung Bestandene Modulabschlussprüfung (je eine Hausarbeit in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht) |
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Fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse Nachweis über das erfolgreich abgschlossene Modul BZQ II im Umfang von 5 Studienpunkten (fremdsprachige rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen, rechtswissenschaftlich ausgerichtete Sprachkurse oder Auslandsstudium) |
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Schlüsselqualifikationen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Rahmen des Moduls BZQ I im Umfang von mindestens 4 Studienpunkten (z.B. Gesprächsführung, Kommunikationstraining etc.). |
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Grundlagenfächer Bestandene Modulabschlussprüfung des Grundlagenmoduls (2 bestandene Klausuren) |
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Hauptstudium Bestandene Modulabschlussprüfungen der Hauptstudiums-Pflichtfachmodule (Z II - Klausur), (Z III - Klausur), (S II -Klausur), (Ö II - Klausur) und (Ö III - Klausur) |
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Praktikum Nachweis über ein dreimonatiges Praktikum im In- oder Ausland (= Modul BZQ III) |
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