Letzte Änderung: 30. August 2010

Examensvoraussetzungen

 

Nachweis Grundlage und Zeitpunkt

Mindestens zwei Jahre Studium der Rechts­wissenschaft an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland, davon die letzten zwei Semester an einer Universität des Landes Berlin oder Brandenburg, im Fach Rechtswissenschaft

  • Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 JAG 2003

Zwischenprüfung

Abschluss des Grundstudiums durch die Zwischenprüfung, die sich aus den Modulabschlussprüfungen in den Grundstudiumsmodulen Zivilrecht I (Z I - Klausur), Öffentliches Recht I (Ö I - Klausur) und Strafrecht I (S I - Klausur) zusammensetzt.

  • Zulassungsvoraussetzung für die universitäre Schwerpunktprüfung, § 10 Abs. 2 PO 2008
  • Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, §6 Abs. 1 Nr. 3 JAG 2003
  • zu erwerben im 2. Semester

Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung

Bestandene Modulabschlussprüfung (je eine Hausarbeit in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht)

  • Zulassungsvoraussetzung für die universitäre Schwerpunktprüfung, § 10 Abs. 2 PO 2008
  • zu erwerben im 1./2. Semester, spätestens im 4. Semester

Fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse

Nachweis über das erfolgreich abgschlossene Modul BZQ II im Umfang von 5 Studienpunkten (fremdsprachige rechtswissenschaftlichen Lehrver­anstaltungen, rechtswissenschaftlich ausge­richtete Sprachkurse oder Auslandsstudium)

  • Zulassungsvoraussetzung für die universitäre Schwerpunktprüfung, § 5 Abs. 3 JAG 2003, § 10 Abs. 4 PO 2008
  • zu erwerben spätestens im 4. Semester - zwingend vor der letzten Teilprüfung im Schwerpunkt

Schlüsselqualifikationen

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Rahmen des Moduls BZQ I im Umfang von mindestens 4 Studienpunkten (z.B. Gesprächsführung, Kommunikationstraining etc.).

  • Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 6 JAG (2003)
  • zu erwerben im 1./2. Semester; auch später möglich
 

Grundlagenfächer

Bestandene Modulabschlussprüfung des Grundlagenmoduls (2 bestandene Klausuren)

  • Zulassungsvoraussetzung für die  staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 5 JAG 2003
  • zu erwerben im 1./2. Semester; auch später möglich
 

Hauptstudium

Bestandene Modulabschlussprüfungen der Hauptstudiums-Pflichtfachmodule (Z II - Klausur), (Z III - Klausur), (S II -Klausur), (Ö II - Klausur) und (Ö III - Klausur)

  • Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG 2003
  • zu erwerben im 3./4. Semester

Praktikum

Nachweis über ein dreimonatiges Prakti­kum im In- oder Ausland (= Modul BZQ III)

  • Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 7 JAG 2003