Grundlagen des Rechts (Modul G)
Das Grundstudium sieht neben den Modulen in den Pflichtfächern ein Modul vor, welches aus Vorlesungen in Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie sowie Methodenlehre und einer vertiefenden Grundlagenveranstaltung besteht. Um das Studium innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren zu können, empfiehlt es sich, die Veranstaltungen der Grundlagen dem Stundenplan entsprechend für das jeweilige Fachsemester zu besuchen.
Das Lehrangebot in den Grundlagenfächern im Einzelnen:
| Modul: Grundlagen des Rechts (G) | Studienpunkte: 12 | ||||
| Rechtsgeschichte I | ⇒ |
jeweils im Wintersemester |
jeweils eine Klausur (2h) |
⇒ |
= Modulabschlussprüfung
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| Rechtssoziologie | ⇒ | ||||
| Vertiefende Grundlagenveranstaltung* | |||||
| Rechtsphilosophie |
⇒ |
jeweils im Sommersemester |
jeweils eine Klausur (2h) |
⇒ |
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| Methodenlehre | ⇒ | ||||
| Vertiefende Grundlagenveranstaltung* | ⇒ | ||||
*Unter dem Titel »Vertiefende Grundlagenveranstaltung« können verschiedene Angebote und mehrer Angebote in einem Semester erfolgen. Es kann nur eine Veranstaltung in diesem Bereich belegt werden. Gibt es z.B. in einem Semester zwei verschiedene »Vertiefende Grundlagenveranstaltungen«, so kann man sich auch nur zur Prüfung in einer Veranstaltung anmelden.
Das Modul G ist erfolgreich abgeschlossen, wenn zwei der fünf angebotenen Klausuren bestanden sind.
Der erfolgreiche Abschluss des Moduls G ist Voraussetzung für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.