Fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse (Modul BZQ II)
(für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2008/2009)
Das Modul BZQ II umfasst Lehrveranstaltungen, in denen fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse vermittelt werden.
Das Lehrangebot im Einzelnen:
| Modul: Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikation (BZQ II) | Studienpunkte: 5 | ||||
Beispiele:
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jedes Semester |
Es müssen in einer oder verschiedenen Veranstaltungen 5 Studienpunkte gesammelt werden. |
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= Modulabschlussprüfung |
Das Modul ist erfolgreich absolviert, wenn insgesamt 5 Studienpunkte erreicht wurden.
Der Nachweis über den Erwerb fachorientierter Fremdsprachenkenntnisse kann erbracht werden:
- in Lehrveranstaltungen der Fakultät mit rechtswissenschaftlichem Inhalt, die in einer Fremdsprache durchgeführt werden und die im Vorlesungsverzeichnis als Veranstaltung gemäß § 4 Abs. 5 PO 2008 ausgewiesen sind;
- durch Auslandsstudium mit Erwerb eines Leistungsnachweises in einer fremdsprachigen Lehrveranstaltung mit rechtswissenschaftlichem Inhalt;
- durch vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannte Leistungsnachweise:
- über fachorientierten Sprachkursen der UNIcert-Stufen II oder III des Sprachenzentrums. Die Einschreibung zu den Sprachkursen erfolgt online.
- aus dem Fremdsprachigen Rechtsstudium (FRS). Für sprachlich interessierte Jura-Studierende bietet die Fakultät einen Ergänzungsstudiengang an.
Leistungsnachweise des Sprachenzentrums und ausländischer Universitäten müssen zur Anerkennung im Prüfungsbüro im Original vorgelegt und in Kopie eingereicht werden. FRS-Zertifikate werden automatisch im Prüfungsbüro erfasst.
Der Nachweis über den Erwerb fachorientierter Fremdsprachenkenntnisse ist Voraussetzung für die Ausstellung des Zeugnisse über die universitäre Schwerpunktprüfung.