Letzte Änderung: 16. September 2011
Anerkennungen
Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel »Erste Juristische Prüfung« (PO 2008).
Studienortwechsler an die Humboldt-Universität
Formlose Anträge auf Anerkennung werden erst nach der Immatrikulation durch den Prüfungsausschuss entschieden. Dies ist unabhängig von der Einstufung in ein Fachsemester. Die Zulassung für den Studienplatz ist keine Entscheidung über die Anerkennung von Leistungsnachweisen oder die Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen für den universitären oder den staatlichen Prüfungsteil.
Anerkennung im Detail
- Grundstudium / Zwischenprüfung / Einzelleistungsnachweise
- Hauptstudium / Pflichtfächer (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht)
- Grundlagenfächer
- Fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse
- Schlüsselqualifikationen
- Universitäre Schwerpunktprüfung
- Praktika
Weitere Informationen
- Informationen zum Hochschulwechsel
- Informationen zum Ablauf des Studiums: Studienbeginn vor dem Wintersemester 2008/2009 (= PO 2003) oder Studienbeginn ab Wintersemester 2008/2009 (= PO 2008)
- Leistungserwerb im Rahmen von internationalen Programmen der Humboldt-Universität: Studium im Ausland