Letzte Änderung: 2. September 2011

Anerkennung Grundlagenfächer

Inland

Leistungsnachweise in universitären Veranstaltungen, welchen die rechtswissenschaftlichen Methoden und die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts vermitteln, werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 JAG (2003) anerkannt.

 

Ausland

Leistungsnachweise in universitären Veranstaltungen, welchen die rechtswissenschaftlichen Methoden und die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts (z.B. Römisches Recht, Rechtsphilosophie) vermitteln, werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 JAG (2003) anerkannt.

Im Ausland für die Meldefristverlängerung zum Freiversuch gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 JAO von 2003 erbrachte Leistungsnachweise, werden nicht gleichzeitig als Leistungsnachweise im Sinne der Studienordnung anerkannt. (Keine Doppelverwertung!)

 

Antrag / Zuständigkeit

Die Anrechnung erfolgt - nach formlosem Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsbüro - durch den Prüfungsausschuss. Bei Abgabe des Antrages sind folgende Dokumente im Original vorzulegen und in Kopie einzureichen:

 

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zum Modul Grundlagen des Rechts