Letzte Änderung: 6. September 2011

Anerkennung Grundstudium

Inland

1. Zwischenprüfung

Die vollständig abgelegte Zwischenprüfung nach der jeweils geltenden Zwischenprüfungsordnung des juristischen Fachbereichs einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 JAG von 2003 anerkannt.

2. Zwischenprüfungsteilleistungen / Anfängerscheine des Grundstudiums

3. Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung / Hausarbeiten

Für die Zwischenprüfung, für kleine Scheine, das Hauptstudium und / oder große Scheine erbrachte Hausarbeiten werden für das Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung anerkannt. Auch wenn zwei der drei  zu erbringenden Hausarbeiten im gleichen Rechtsgebiet absolviert wurden, erfolgt die komplette Anerkennung des Moduls. Fehlversuche werden angerechnet.

Ausland

Im Ausland erworbene Leistungsnachweise können nicht als Zwischenprüfungsteilleistungen/Zwischenprüfung anerkannt werden.

Antrag / Zuständigkeit

Die Anrechnung erfolgt - nach formlosem Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsbüro - durch den Prüfungsausschuss. Bei Abgabe des Antrages sind folgende Dokumente im Original vorzulegen und in Kopie einzureichen:

oder

oder

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zur Zwischenprüfung und zum Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung