Anerkennung universitärer Schwerpunktprüfungen
Inland
Das Zeugnis über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wird von den Juristischen Prüfungsämtern bundesweit anerkannt (vgl. § 8 JAG von 2003).
Die Schwerpunktprüfung kann grundsätzlich nur komplett an der Humboldt-Universität zu Berlin absolviert werden. Eine Anerkennung von Teilleistungen kommt wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung der Schwerpunkte an den einzelnen Fakultäten grundsätzlich nicht in Betracht. Fehlversuche an anderen Universitäten werden angerechnet.
Ausland
Nur Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin können im Rahmen des universitären Schwerpunktbereichs 8 »Ausländisches Recht / Angebote ausländischer Partneruniversitäten« ihre Schwerpunktbereichsprüfungen in den folgenden Programmen im Ausland absolvieren:
- Paris: Université Paris II / Panthéon-Assas
- London: King's College London, University of London
- Genf: Université de Genève (bis 2012)
Leistungen/Teilleistungen außerhalb der vorgenannten Programme an ausländischen Universitäten können nicht für den universitären Schwerpunktbereich anerkannt werden.
Antrag / Zuständigkeit
Die Anrechnung erfolgt - nach formlosem Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsbüro - durch den Prüfungsausschuss. Bei Abgabe des Antrages ist das Schwerpunktzeugnis im Original vorzulegen und in Kopie einzureichen.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Schwerpunktstudium.