Letzte Änderung: 22. Februar 2013

Anerkennung von Schlüsselqualifikationen

Inland

Universitäre Leistungsnachweise in praxisorientieren Veranstaltungen, wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit, die mit einer erfolgreichen Prüfung abgeschlossen wurden, werden  anerkannt. Bloße Teilnahmebescheinigungen, die keine selbständige Leistung erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden.

 

Ausland

Universitäre Leistungsnachweise (keine Teilnahmebescheinigungen!) praxisorientierer Veranstaltungen (z.B. Legal Skills, Moot Courts) können anerkannt werden.

Im Ausland für die Meldefristverlängerung zum Freiversuch gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 JAO von 2003 erbrachte Leistungsnachweise, werden nicht gleichzeitig als Leistungsnachweise im Sinne der Studienordnung anerkannt. (Keine Doppelverwertung!)

 

Antrag / Zuständigkeit

Die Anrechnung erfolgt - nach formlosem Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsbüro - durch den Prüfungsausschuss. Bei Abgabe des Antrages sind folgende Dokumente im Original vorzulegen und in Kopie einzureichen:

Bitte beachten: Es werden nur die zum Erreichen der von der Prüfungsordnung vorgesehenen Studienpunktzahl erforderlichen Leistungsnachweise anerkannt.

 

Anerkannte Schlüsselqualifikationsveranstaltungen des Career Centers

Folgende Veranstaltungen des Career Centers werden vom Prüfungsausschuss zum Erwerb eines Leistungsnachweises für Schlüsselqualifikationen anerkannt. 15 Unterrichtsstunden à 45 Minuten entsprechen einer Semesterwochenstunde (SWS). Nicht alle hier aufgeführten Kurse werden in jedem Semester angeboten. Das aktuelle Angebot der vom Prüfungsausschuss der Juristischen Fakultät als Schlüsselqualifikation anerkannten Kurse finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der Juristischen Fakultät unter: http://www.rewi.hu-berlin.de/sp/kvv/.

 

Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.

Kurse

 

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zum Modul BZQ I (Schlüsselqualifikationen)