Diplom
Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel »Staatsexamen / Erste Juristische Prüfung«
Die Humboldt-Universität zu Berlin verleiht durch ihre Juristische Fakultät den Hochschulgrad »Diplom-Juristin« bzw. »Diplom-Jurist« (»Dipl.-Jur.«) gemäß der Diplomordnung.
Berechtigte
Der Hochschulgrad wird auf Antrag der oder des Berechtigten verliehen. Berechtigt sind Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin, die
- unmittelbar vor der Meldung zum Staatsexamen mindestens zwei Semester an der Humboldt- Universität zu Berlin studiert und
- erfolgreich die erste juristische Staatsprüfung gemäß dem JAG und der JAO des Landes Berlin abgelegt haben.
Hinweise zur Antragstellung
Einzureichen sind
- eine Kopie des Zeugnisses der Ersten Juristischen Staatsprüfung,
- ein Beleg, dass Sie unmittelbar vor der Meldung zum Staatsexamen mindestens zwei Semester an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert haben,
- ein formgebundener Antrag (Muster als OpenOffice-1.x-Dokument und als Microsoft-Word-97-Dokument) sowie
- der Beleg der Gebühreneinzahlung.
Die Bearbeitungszeit dauert etwa drei Wochen. Die Urkunde wird an die im Antrag genannte Anschrift übersandt.
Ansprechpartner
Der Ansprechpartner in der Fakultät für den Erhalt eines Diploms ist die Verwaltung der Juristischen Fakultät:
Frau Regine Thiel, Bebelplatz 1 (Kommode), Raum 137, Tel.: +30 2093 3420, E-Mail: regine.thiel@rewi.hu-berlin.de
Verwaltungsgebühr
Für die Ausstellung einer Urkunde über die Verleihung des Hochschulgrades »Diplom-Juristin« oder »Diplom-Jurist« durch die Humboldt-Universität zu Berlin wird gemäß Verwaltungsgebührenordnung des Landes Berlin (Tarifstelle 4925) eine Gebühr in Höhe von 92,54 Euro erhoben. Diese Gebühr ist einzuzahlen auf folgendes Konto:
| Konto-Inhaber: | Humboldt-Universität zu Berlin |
| Kontonummer: | 512 6206 01 |
| Bankleitzahl: | 100 708 48 |
| Bank: | Berliner Bank Niederlassung der Deutsche Bank PGK AG |
| Stichwort: | Juristen-Diplom <Ihr Nachname bzw. Familienname> |
Ein Beleg der Einzahlung ist mit den Antragsunterlagen einzureichen (s.o.).