Letzte Änderung: 13. September 2011

BAföG / Bildungskredit

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel »Erste Juristische Prüfung« (PO 2003 und PO 2008).

I. BAföG

Die Bundesausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist eine staatliche Unterstützung, die zur einem Hälfte aus einem zinslosen Kredit, der unter sehr günstigen Konditionen zurückgezahlt werden kann, und zur anderen Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss besteht. Nähere Informationen sind beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Berlin (BAföG-Abteilung) erhältlich.

Nach Vollendung des vierten Fachsemesters muss dem BAföG-Amt der Leistungsstand mitgeteilt werden. Welche Leistungen bis zu welchem Fachsemester zu erbringen sind, entnehmen Sie bitte unseren untenstehenden Hinweisen für BAföG-Empfänger.

Zur Feststellung dieses Leistungsstandes muss das Formblatt 5 (Bescheinigung gemäß § 48 BAföG) mit den persönlichen Daten und Angabe einer E-Mail-Adresse des Antragstellers im Prüfungsbüro eingereicht werden.

Zur Bewilligung nach § 48 BAföG müssen entsprechende Leistungen nachgewiesen werden. Die nachzuweisenden Studienleistungen hängen vom Studiengang und vom Fachsemester ab:

1. Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2008/2009

am Ende des 4. Fachsemesters:
  • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
  • Aus dem Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung: 2 Hausarbeiten
  • Modul Grundlagen oder 2 Hauptstudiumsmodule
am Ende des 5. Fachsemesters:
  • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
  • Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung
  • Modul Grundlagen und 1 Hauptstudiumsmodul oder
    3 Hauptstudiumsmodule
am Ende des 6. Fachsemesters:
  • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
  • Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung
  • Modul Grundlagen und 2 Hauptstudiumsmodule oder
    4 Hauptstudiumsmodule
am Ende des 7. Fachsemesters:
  • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
  • Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung
  • Modul Grundlagen und 3 Hauptstudiumsmodule oder
    5 Hauptstudiumsmodule
am Ende des 8. Fachsemesters:
  • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
  • Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung
  • Modul Grundlagen
  • 5 Hauptstudiumsmodule
  • Modul BZQ I (4 Studienpunkte)*
  • Modul BZQ II (1 Prüfung)

* 4 Studienpunkte reichen aus, da dies auch die Zulassungsvoraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt (Fakultätsratsbeschluss vom 13. März 2008)

2. Studierende mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2008/2009

am Ende des 4. Fachsemesters:
  • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
am Ende des 5. Fachsemesters:
  • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
  • Nachweis einer Leistung (Klausur oder Hausarbeit) im Hauptstudium aus den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht oder Öffentliches Recht.
am Ende des 6. Fachsemesters:
  • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
  • Nachweis von drei Leistungen (Klausur oder Hausarbeit) im Hauptstudium aus den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht.
am Ende des 7. Fachsemesters:
  • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
  • Nachweis von vier Leistungen (Klausur oder Hausarbeit) im Hauptstudium aus den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht.
am Ende des 8. Fachsemesters:
  • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
  • Nachweis von fünf Leistungen (3 Klausuren und 2 Hausarbeiten) im Hauptstudium aus den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht.
  • Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen
  • Nachweis des Erwerbs von fachorientierten Fremdsprachenkenntnissen
  • Nachweis im Grundlagenfach

II. Bildungskredit

Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern.

Der Bildungskredit wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln beantragt oder per Internet unter: http://www.bildungskredit.de/. Der Antrag kann online auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes ausgefüllt werden.

Der für die Antragstellung benötigte »Zwischenprüfungsvordruck« muss durch das Prüfungsbüro bestätigt werden. Dazu ist der mit den persönlichen Daten versehene Vordruck während der Sprechzeiten im Prüfungsbüro mit allen notwendigen Unterlagen einzureichen. Der Vordruck ist beim Bundesverwaltungsamt oder online erhältlich.