Anmeldung
Allgemeines
- Für die meisten Prüfungen (Klausuren und Hausarbeiten) ist eine Anmeldung notwendig. Leistungskontrollen über Schlüsselqualifikationen in Veranstaltungen der Juristischen Fakultät unterliegen keiner Anmeldepflicht. Bitte wenden Sie sich an die Dozenten der jeweiligen Veranstaltung.
- Für bereits bestandene Studien- und Prüfungsleistungen kann man sich nicht anmelden, da eine Verbesserungsmöglichkeit von der Prüfungsordnung nicht vorgesehen ist.
- Die Abmeldung von Prüfungen kann bis zu acht Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin bzw. der Ausgabe der Sachverhalte von Hausarbeiten erfolgen.
- Für die Anmeldung, Abmeldung und Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung gelten Sonderregelungen.
- Ein Antrag auf Nachteilsausgleich sollte in der Anmeldefrist unter Vorlage entsprechender ärztlicher Atteste gestellt werden.
Besonderheiten für Studierende nach der StudO/PO 2008 - Wiederholungsklausuren
Nicht bestandene Prüfungsleistungen der Modulabschlussprüfungen können zwei Mal wiederholt werden. Es werden in den Pflichtfächern Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht Wiederholungstermine angeboten. Man kann frei entscheiden ob und welchen der Wiederholungstermine man wahrnehmen möchten. Achtung: Eine Anmeldung zu den Terminen, die im Prüfungsplan als 1. Wiederholung / 2. Wiederholung ausgewiesen sind, ist nur diejenigen Studierenden möglich, die sich für den regulären Prüfungstermin angemeldet hatten und an der Klausur krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten oder die Klausur nicht bestanden haben. Eine Ausnahme gilt nur für Hochschulwechsler, die auf besonderen Antrag zu Wiederholungsterminen zugelassen werden, um eine Verlängerung der Studienzeit durch den Hochschulwechsel zu vermeiden.
Die Anmeldung zum dritten und damit letzten Versuch einer Prüfung kann nur nach vorangegangener Prüfungsberatung durch einen Lehrenden gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 3 Allgemeine Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der HU persönlich im Prüfungsbüro erfolgen. Eine Online-Anmeldung ist nicht möglich! Im Prüfungsbüro ist für den Nachweis der Prüfungsberatung ein Formular erhältlich, welches bei der Anmeldung einzureichen ist. Wer eine Modulabschlussprüfung auch nach der zweiten Wiederholung und damit endgültig nicht bestanden hat, kann das Studium nicht mehr erfolgreich abschließen und wird exmatrikuliert.
Anmeldefristen
Sie finden alle Prüfungstermine tagesaktuell in den Aushängen des Prüfungsbüros neben Raum UL9, E19. Im WWW veröffentlichen wir regelmäßig eine Terminübersicht über die Abschlussklausuren, Hausarbeiten und Schwerpunktprüfungen des aktuellen Semesters. Bitte beachten Sie den jeweiligen Stand der Informationen.
Anmeldeverfahren
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Anmeldungen zu Prüfungen (außer den Schwerpunktprüfungen / zum Spezialisierungsmodul im Beifach) sind grundsätzlich über den AGNES Prüfungsservice online (früher HU-QIS) durchzuführen. Dies gilt nur, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
In besonderen Fällen ist die persönliche Anmeldung möglich. Alle anderen Studierenden müssen sich persönlich im Prüfungsbüro, Unter den Linden 9, Raum E17 anmelden. Es ist das Original und eine Kopie des Studierendenausweises bzw. des Gast- oder Nebenhörerausweises und die Einzelzulassung im Nebenfach o.ä. mitzubringen. Anmeldeformulare sind nur während der Anmeldefristen im Prüfungsbüro erhältlich. |
Zulassung
- Alle zugelassenen Teilnehmer werden eine Woche vor dem Klausurtermin bzw. der Ausgabe des Hausarbeitsthemas in den Aushängen beim Prüfungsbüro, Unter den Linden 9, Flur am Raum E 19, unter Angabe der Matrikelnummer veröffentlicht.
- Die Studierenden müssen ihre Zulassung im Aushang kontrollieren!
- Studierende, die sich nach erfolgter Anmeldung nicht in dem Aushang wiederfinden und keine Ablehnungsinformation erhalten haben, setzen sich schnellstmöglichst mit dem Prüfungsbüro in Verbindung (vorzugsweise per E-Mail an pruefungsbuero@rewi.hu-berlin.de).
- Nicht zugelassene Studierende werden über die Ablehnung informiert.
