Letzte Änderung: 13. September 2011

Prüfungsberatung

 

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel »Erste Juristische Prüfung« .

 

In §§ 20 und 27 der allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP) wird die verpflichtende Prüfungsberatung an der Humboldt-Universität zu Berlin geregelt. Diese Vorschriften ergänzen die Regelungen der §§ 15 und 30 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG).

Ziel der Beratung ist es, Studierende zu unterstützen, die Schwierigkeiten bei der Organisation und Bewältigung ihres Studiums haben. Als Indiz solcher Schwierigkeiten dient ein Leistungsstand, der deutlich von den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung abweicht. In folgenden Situationen ist die Teilnahme an einer Prüfungsberatung notwendig:

  1. Bei der Rückmeldung zum 3. Fachsemester liegen keine Prüfungsleistungen und auch keine Prüfungsanmeldungen vor.
  2. Bei der  Rückmeldung zum 5. Fachsemester liegt die Zwischenprüfung nicht vor (am Ende des 6. Fachsemesters ggf. nochmalige Beratung).
  3. Bei der Rückmeldung zum 12. Fachsemester.
  4. Vor einer  Anmeldung zum dritten und damit letzten Versuch einer Prüfung.

Bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit (Fälle 1 bis 3) können weitere Hinweise den vom Immatrikulationsbüro zugesandten Unterlagen für die Rückmeldung entnommen werden.

Die Anmeldung zum dritten und damit letzten Versuch einer Prüfung (Fall 4) kann nur nach vorangegangener Prüfungsberatung durch entsprechende Fachprüfer/innen persönlich im Prüfungsbüro erfolgen. Eine Online-Anmeldung ist nicht möglich. Im Prüfungsbüro ist für den Nachweis der Prüfungsberatung ein Formular erhältlich, welches bei der Anmeldung einzureichen ist.