Prüfungsergebnisse / Leistungsnachweise
1. Studierenende der HU im Studiengang Rechtswissenschaft
(Studienbeginn ab Wintersemester 2003/2004 bzw. Wechsel zur StudO 2003)
Die Ergebnisse aller fakultätsinternen Studien- und Prüfungsleistungen werden automatisch in das Prüfungskonto eingegeben. Die Ergebnisse fakultätsexterner Studien- und Prüfungsleistungen, inklusive Fremdsprachiges Rechtsstudium (FRS), sind i.d.R den jeweiligen Leistungsnachweisen zu entnehmen. Diese werden von den Dozenten ausgestellt. Die Leistungsnachweise (Original und Kopie) müssen dem Prüfungsbüro vorgelegt werden. Die Ergebnisse werden in das Prüfungskonto eingegeben und in Leistungsübersichten zusammengefasst.
Das Prüfungsbüro stellt amtliche Leistungsübersichten aus. Diese können am besten vorab per E-Mail (pruefungsbuero@rewi.hu-berlin.de) unter Angabe des Vor- und Nachnamens sowie der Matrikelnummer und der Anzahl der benötigten Exemplare beantragt werden.
Über die bestandene universitäre Schwerpunktprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt und per Post zugesandt. Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2003/2004 und vor Wintersemester 2008/2009 erhalten auch ein Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung.
Siehe auch Rückgabe und Einsichtnahme
2. Studierende der HU im Studiengang Rechtswissenschaft
(Studienbeginn vor dem WS 2003/2004 und noch nicht für StudO 2003 registriert)
Ergebnisse aller anmeldepflichtigen Prüfungsleistungen werden in den Aushängen des Prüfungsbüros, Unter den Linden 9, Flur neben Raum E19 bekanntgegeben.
Alle fakultätsinternen Studien- und Prüfungsleistungen werden automatisch in einer zentralen Datenbank, im »Prüfungskonto«, vom Prüfungsbüro erfasst. In das Prüfungskonto kann erst nach bestandenem Grundstudium und Wechsel der Studienordnung online eingesehen werden.
Die Dozenten stellen keine Scheine mehr aus.
Die im Grundstudium bestandenen Einzelleistungen werden seit dem Sommersemester 2006 im Prüfungsbüro in die Formulare »Nachweise über den Abschluss des Grundstudiums im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht« eingetragen. Es werden keine »Doppelklausuren« bestätigt, d.h. die Semesterabschlussklausuren müssen aus verschiedenen Grundkursen stammen.
Das Studien- und Prüfungsbüro stellt amtliche Leistungsübersichten aus. Diese können am besten vorab per E-Mail (pruefungsbuero@rewi.hu-berlin.de) unter Angabe des Vor- und Nachnamens sowie der Matrikelnummer und der Anzahl der benötigten Exemplare beantragt werden.
Im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene unter Geltung der Studienordnung von 1995 erbrachte Teilleistungen (Wintersemester 2003/2004 bis einschließlich Wintersemester 2005/2006) werden von den Sekretariaten der Professuren in Form von Einzelleistungsnachweisen auf Antrag für Leistungen ausgestellt.
3. Neben- und Gasthörer, Studierende der Freien Universität Berlin
Die Ergebnisse anmeldepflichtiger Leistungen sind am Besprechungs- oder Ausgabetermin der Arbeiten zu erfahren. Die Ergebnisse nicht anmeldepflichtiger Leistungen sind bei den Dozenten zu erfragen.
Das Studien- und Prüfungsbüro stellt Leistungsnachweise und -übersichten über alle Leistungen aus.
4. Studierende der LL.M./M.LL.P.-Studiengänge, der »Grundkenntnisse des Deutschen Rechts« sowie Sokrates-/Erasmus-Studierende
Die Ergebnisse werden über die Sekretariaten der Professuren bekannt gegeben und bestätigt.