Letzte Änderung: 8. Mai 2013

Rückgabe von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme

Rückgabe korrigierter Arbeiten 

Die Klausuren und Hausarbeiten werden i.d.R. an gesonderten Besprechungsterminen im folgenden Semester besprochen und ausgegeben. Die Arbeiten sind von den Studierenden abzuholen.

Arbeiten der Schwerpunktprüfung werden nicht ausgegeben, sonderen es wird Einsichtnahme gewährt bzw. es können Kopien beantragt werden. Die Arbeiten werden nicht vernichtet, sondern archiviert. Ausführliche Informationen sind im Informationspapier zur Schwerpunktprüfung zu finden.

 

Gegenvorstellung 

Gegen Bewertungen einzelner Prüfungs- oder Studienleistungen kann eine Gegenvorstellung (Remonstration) erhoben werden. Das Remonstrationsverfahren ist in § 118 Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) geregelt. Aus organisatorischen Gründen, sollten Remonstrationen von Klausuren und Hausarbeiten Remonstrationen innerhalb von drei Wochen nach dem Besprechungstermin erfolgen.  

Remonstrationen von Leistungen der Schwerpunktprüfung müssen innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Schwerpunktzeugnisses oder des Bescheides über das Nichtbestehen erhoben werden.

Folgende Unterlagen sind im Prüfungsbüro unter Angabe der E-Mail-Adresse  einzureichen: