Last modified: Septembertember 16, 2011

Rückgabe von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme

Rückgabe korrigierter Arbeiten 

Die Klausuren und Hausarbeiten werden i.d.R. an gesonderten Besprechungsterminen im folgenden Semester besprochen und ausgegeben. Die Arbeiten sind von den Studierenden abzuholen.

Arbeiten der Schwerpunktprüfung werden nicht ausgegeben, sonderen es wird Einsichtnahme gewährt bzw. es können Kopien beantragt werden. Die Arbeiten werden nicht vernichtet, sondern archiviert. Ausführliche Informationen sind im Informationspapier zur Schwerpunktprüfung zu finden.

 

Gegenvorstellung 

Gegen Bewertungen einzelner Prüfungs- oder Studienleistungen kann eine Gegenvorstellung (Remonstration) erhoben werden. Das Remonstrationsverfahren ist in den Prüfungsordnungen geregelt (§ 13 PO 2003 / § 17 Abs. 4 PO 2008). Für die Schwerpunktprüfung gilt § 38 Allgemeine Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten.

Folgende Unterlagen sind im Prüfungsbüro unter Angabe der E-Mail-Adresse  einzureichen: