Rückgabe von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
Rückgabe korrigierter Arbeiten
Die Klausuren und Hausarbeiten werden i.d.R. an gesonderten Besprechungsterminen im folgenden Semester besprochen und ausgegeben. Die Arbeiten sind von den Studierenden abzuholen.
- Bestandene Arbeiten werden am Besprechungstermin - danach bei den jeweiligen Lehrstühlen - ausgegeben.
- Nicht bestandene Arbeiten können in der Regel bereits nach Veröffentlichung des Ergebnisses in AGNES im Prüfungsbüro innerhalb der Sprechzeiten abgeholt werden.
- Nicht abgeholte Arbeiten werden 2 Jahre nach dem Klausur- bzw. Abgabetermin vernichtet!
Arbeiten der Schwerpunktprüfung werden nicht ausgegeben, sonderen es wird Einsichtnahme gewährt bzw. es können Kopien beantragt werden. Die Arbeiten werden nicht vernichtet, sondern archiviert. Ausführliche Informationen sind im Informationspapier zur Schwerpunktprüfung zu finden.
Gegenvorstellung
Gegen Bewertungen einzelner Prüfungs- oder Studienleistungen kann eine Gegenvorstellung (Remonstration) erhoben werden. Das Remonstrationsverfahren ist in den Prüfungsordnungen geregelt (§ 13 PO 2003 / § 17 Abs. 4 PO 2008). Für die Schwerpunktprüfung gilt § 38 Allgemeine Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten.
Folgende Unterlagen sind im Prüfungsbüro unter Angabe der E-Mail-Adresse einzureichen:
- formloses Schreiben an den Prüfer adressiert, mit Begründung (Gutachten) in zweifacher Ausfertigung
- Original der Arbeit (bei Schwerpunktbereichsprüfung Kopie)