Rückgabe von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
Rückgabe korrigierter Arbeiten
Die Klausuren und Hausarbeiten werden i.d.R. an gesonderten Besprechungsterminen im folgenden Semester besprochen und ausgegeben. Die Arbeiten sind von den Studierenden abzuholen.
- Bestandene Arbeiten werden am Besprechungstermin - danach bei den jeweiligen Lehrstühlen - ausgegeben.
- Nicht bestandene Arbeiten können in der Regel bereits nach Veröffentlichung des Ergebnisses in AGNES im Prüfungsbüro innerhalb der Sprechzeiten abgeholt werden.
- Nicht abgeholte Arbeiten werden 2 Jahre nach dem Klausur- bzw. Abgabetermin vernichtet!
Arbeiten der Schwerpunktprüfung werden nicht ausgegeben, sonderen es wird Einsichtnahme gewährt bzw. es können Kopien beantragt werden. Die Arbeiten werden nicht vernichtet, sondern archiviert. Ausführliche Informationen sind im Informationspapier zur Schwerpunktprüfung zu finden.
Gegenvorstellung
Gegen Bewertungen einzelner Prüfungs- oder Studienleistungen kann eine Gegenvorstellung (Remonstration) erhoben werden. Das Remonstrationsverfahren ist in § 118 Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) geregelt. Aus organisatorischen Gründen, sollten Remonstrationen von Klausuren und Hausarbeiten Remonstrationen innerhalb von drei Wochen nach dem Besprechungstermin erfolgen.
Remonstrationen von Leistungen der Schwerpunktprüfung müssen innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Schwerpunktzeugnisses oder des Bescheides über das Nichtbestehen erhoben werden.
Folgende Unterlagen sind im Prüfungsbüro unter Angabe der E-Mail-Adresse einzureichen:
- formloses Schreiben an den Prüfer adressiert, mit Begründung (Gutachten) in zweifacher Ausfertigung
- Original der Arbeit (bei Schwerpunktbereichsprüfung Kopie)