Studienordnung
über Grundkenntnisse im Deutschen Recht
in der Fassung vom 21. April 1994
(Anmerkung: Veröffentlicht am 21. April 1995, AMBl. HU 5/1995)
Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin hat auf Grund von § 25 und § 71 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) vom 12. Oktober 1990 (GVBl. S. 2165), in der Fassung vom 10. Mai 1994, die folgende Studienordnung über Grundkenntnisse im Deutschen Recht erlassen.
§ 1 Universitätszertifikat
Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin verleiht ein Universitätszertifikat über Grundkenntnisse im Deutschen Recht.
§ 2 Zweck der Ausbildung
Das Studium wendet sich an Studierende, die mindestens ein Semester an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften studieren. Mit dem verliehenen Universitätszertifikat werden Grundkenntnisse des Deutschen Rechts sowie die Fähigkeit bescheinigt, diese Kenntnisse selbständig zu vertiefen.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
- (1) Teilnahmeberechtigt sind Studierende, die
- ein mindestens zweijähriges rechtswissenschaftliches Studium an einer ausländischen Hochschule erfolgreich absolviert haben und
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
- (2) Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 trifft der Dekan. In strittigen Fällen entscheidet der Fakultätsrat.
§ 4 Studienleistungen
- (1) Das Studium dauert in der Regel ein Semester.
- (2) Es umfaßt mindestens 12 Semesterwochenstunden. Es ist eine Grundkursveranstaltung im Privatrecht oder im Öffentlichen Recht oder im Strafrecht sowie ein Seminar zu besuchen.
- (3) Im Rahmen der besuchten Lehrveranstaltungen sind drei Leistungsnachweise zu erbringen:
- ein Leistungsnachweis in der Grundkursveranstaltung im Bürgerlichen Recht oder im Öffentlichen Recht oder im Strafrecht,
- ein Leistungsnachweis in einem Seminar und
- ein Leistungsnachweis in einer Lehrveranstaltung nach Wahl.
§ 5 Anforderungen an die Leistungsnachweise
- (1) Im gewählten Grundkurs wird der Leistungsnachweis nach Absprache mit dem/der Leiter/in schriftlich (Klausur) oder mündlich erbracht. Für die mündliche Prüfung gilt Abs. 3 entsprechend.
- (2) Im gewählten Seminar wird ein schriftliches Referat vorgelegt und ein darauf aufbauender Vortrag gehalten.
- (3) Die Lehrveranstaltung nach Wahl wird nach Absprache mit dem/der Dozenten/in durch eine ca. 15minütige mündliche Prüfung kurz vor Ende der Vorlesungszeit abgeschlossen. Über die mündliche Prüfung wird ein Zeugnis erteilt, das über den Gegenstand der Prüfung und die Prüfungsnote Auskunft gibt.
- (4) Jede der Leistungen nach Abs. 1 bis 3 ist höchstens zweimal wiederholbar.
§ 6 Benotung
Die Leistungsnachweise i.S.v. § 5 werden als bestanden oder nicht bestanden bewertet.
§ 7 Universitätszertifikat
Die Juristische Fakultät der HUB verleiht das Universitätszertifikat über Grundkenntnisse im Deutschen Recht dann, wenn alle Leistungsnachweise i.S.v. § 5 bestanden sind. Auf der Urkunde sind die Leistungen im einzelnen auszuweisen. Die Urkunde wird vom Dekan ausgestellt und unterzeichnet.
§ 8 Inkrafttreten
Die Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.