Letzte Änderung: 28. März 2009

Studienordnung

über Grundkenntnisse im Deutschen Recht

in der Fassung vom 21. April 1994

(Anmerkung: Veröffentlicht am 21. April 1995, AMBl. HU 5/1995)

 

Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin hat auf Grund von § 25 und § 71 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) vom 12. Oktober 1990 (GVBl. S. 2165), in der Fassung vom 10. Mai 1994, die folgende Studienordnung über Grundkenntnisse im Deutschen Recht erlassen.

 

§ 1 Universitätszertifikat

Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin verleiht ein Universitätszertifikat über Grundkenntnisse im Deutschen Recht.

 

§ 2 Zweck der Ausbildung

Das Studium wendet sich an Studierende, die mindestens ein Semester an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften studieren. Mit dem verliehenen Universitätszertifikat werden Grundkenntnisse des Deutschen Rechts sowie die Fähigkeit bescheinigt, diese Kenntnisse selbständig zu vertiefen.

 

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

 

§ 4 Studienleistungen

 

§ 5 Anforderungen an die Leistungsnachweise

 

§ 6 Benotung

Die Leistungsnachweise i.S.v. § 5 werden als bestanden oder nicht bestanden bewertet.

 

§ 7 Universitätszertifikat

Die Juristische Fakultät der HUB verleiht das Universitätszertifikat über Grundkenntnisse im Deutschen Recht dann, wenn alle Leistungsnachweise i.S.v. § 5 bestanden sind. Auf der Urkunde sind die Leistungen im einzelnen auszuweisen. Die Urkunde wird vom Dekan ausgestellt und unterzeichnet.

 

§ 8 Inkrafttreten

Die Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.