Letzte Änderung: 29. März 2009

Ordnung

Universitätszertifikat
»Höhere Studien des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts«

(Anmerkung: Die Ordnung des Universitätszertifikats wurde am 31. Mai 2001 durch den Fakultätsrat beschlossen.)

 

§ 1. Universitätszertifikat

Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin erteilt das Universitätszertifikat "Höhere Studien des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts".

 

§ 2. Zugangsberechtigung

(1) Juristen und Juristinnen, die die Magister-Prüfung mit der Note "cum laude" bestanden haben, sind berechtigt, an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin an den "Höheren Studien des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts" teilzunehmen.
(2) Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung trifft der Dekan oder die Dekanin.

 

§ 3. Betreuung

(1) Die Studierenden werden während der Dauer der "Höheren Studien des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts" von einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin der Juristischen Fakultät betreut.

(2) Der Betreuer oder die Betreuerin wird von dem Dekan oder der Dekanin bestellt. Erforderlich ist das Einverständnis beider Beteiligter. Ein Wechsel in der Person des Betreuers ist im Einvernehmen aller Beteiligter möglich.

 

§ 4. Studiendauer, Lehrveranstaltungen und Leistungskontrollen

(1) Das Studium dauert zwei Semester.
(2) Der Schwerpunkt der Lehrveranstaltungen liegt im deutschen, ausländischen, europäis-chen und internationalen Zivil- und Wirtschaftsrecht.
(3) Die ausgewählten Lehrveranstaltungen dürfen nicht mit denen identisch sein, an denen der Bewerber oder die Bewerberin schon während des Magister-Studiums teilgenommen hat.
(4) Der Bewerber oder die Bewerberin soll in dem weiteren Studienjahr im Durchschnitt mindestens sieben SWS je Semester belegen.
(5) Innerhalb des Studienjahres soll er/sie mindestens an einem Seminar (mit eigenem Refe-rat) und an drei weiteren Lehrveranstaltungen mit einer schriftlichen Leistungskontrolle oder -möglichkeit (z. B. Semesterabschlussklausur und Klausur in einem Klausurenkurs) teilnehmen. Zum Abschluss derjenigen Lehrveranstaltungen, für die er/sie nicht eine schriftliche Leistung erbringt, soll er/sie sich einer mündlichen Leistungskontrolle unterziehen.
(6) Wenn für das französische Diplom ein "Mémoire" erforderlich ist, wird der Programm-beauftragte der Juristischen Fakultät einen Seminarleiter darum bitten, dass dieser ein ausführlicheres, mindestens vierzig seitiges deutsches Seminar-Referat des oder der Studierenden zur Bewertung annimmt.
(7) Die Einzelheiten des Unterrichtsprogramms und der Leistungskontrollen werden jeweils durch die Programmbeauftragten der Universität Paris 2 und der Juristischen Fakultät festgelegt.

 

§ 5. Abschluss und Gesamtnote

(1) Die "Höheren Studien des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts" sind erfolgreich abgeschlossen, wenn der oder die Studierende die Lehrveranstaltungen und Leistungskontrollen erfolgreich absolviert hat.
(2) Aus dem Durchschnitt der Einzelnoten (auf der Skala 1 bis 18) wird eine Gesamtnote gebildet. Für die Gesamtnote gilt

 

15 - 18 Punkte
= summa cum laude
11 - 14 Punkte
= magna cum laude
7 - 10 Punkte
= cum laude
4 - 6 Punkte
= rite
 
§ 6. Universitätszertifikat und Zeugnis

Auf der Grundlage der erfolgreich abgeschlossenen "Höheren Studien des Internationalen Wirtschaftsrechts" überreicht der Dekan oder die Dekanin das Universitätszertifikat und das Zeugnis.

 

§ 7. Programmverantwortlicher

Der Dekan oder die Dekanin bestimmt den oder die Programmverantwortlichen.

 

§ 8. Inkrafttreten

Die Ordnung des Universitätszertifikats "Höhere Studien des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts" tritt am Tage nach dem Beschluss durch den Fakultätsrat in Kraft.