Letzte Änderung: 4. März 2013

Rechtsgrundlagen für das Studium der Rechtswissenschaft
mit Abschluss Erste Juristische Prüfung

Die veröffentlichten Rechtsnormen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Es wird darauf hingewiesen, daß ausschließlich die amtliche Veröffentlichung maßgeblich ist.

I. Rechtsvorschriften der Juristischen Fakultät

1. Studien- und Prüfungsordnungen

1.1.Für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2008/2009

1.2. Für Studierende mit Studienbeginn von Wintersemester 2003/2004 bis Sommersemester 2008

 

2. Sonderregelungen für den Schwerpunkt 8: Angebote ausländischer Partneruniversitäten

King's College London, University of London

Université de Genève

Leistungen aus dem Certificat de Droit Transnational (gültig ab Prüfungskampagne 2012 /2013)
   http://www.rewi.hu-berlin.de/doc/sp/SP8_Genf_Protokollauszug.2012-05-23.pdf

 

3. Zertifikate und Diplom

 

II. Bundes- und Landesrecht

Deutsches Richter Gesetz (DRiG)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/drig/index.html

Verordnung über eine Noten- und Punktescala für die erste und zweite juristische Staatsprüfung vom 3. Dezember 1981
http://www.berlin.de/sen/justiz/ausbildung/jpa/guv_notenskala.html

Gesetz zur Modernisierung der Juristenausbildung im Land Berlin  - "Berliner Juristenausbildungsgesetz" (JAG) vom 23. Juni 2003
  http://gesetze.berlin.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnJAG%2Fcont%2FBlnJAG.htm

Ausbildungs- und Prüfungsordung für Juristinnen und Juristen im Land Berlin  - "Berliner Juristenausbildungsordnung" (JAO) vom 4. August 2003 
  http://gesetze.berlin.de/Default.aspx?vpath=bibdatagesblnjaocontblnjao.inh.htm&pos=0&hlwords=JAO#xhlhit