Letzte Änderung: 29. März 2009

Ordnung

 

Universitätszertifikat
"Erfolgreiche Teilnahme an dem Gemeinsamen Studiengang Deutsches und Französisches Recht"

(Anmerkung: Die Ordnung des Universitätszertifikats wurde am 31. Mai 2001 durch den Fakultätsrat beschlossen.)

 

§ 1. Universitätszertifikat

Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin erteilt das Universitätszertifikat 'Erfolgreiche Teilnahme an dem Gemeinsamen Studiengang Deutsches und Französisches Recht'.

 

§ 2. Zweck

Mit dem Universitätszertifikat 'Erfolgreiche Teilnahme an dem Gemeinsamen Studiengang Deutsches und Französisches Recht' werden die Leistung, Kenntnis des französischen Rechts und Integrationsfähigkeit der Studierenden anerkannt, die an dem Gemeinsamen Studiengang teilgenommen und an der Universität Paris 2 die Licence erlangt haben.

 

§ 3. Voraussetzungen

 

§ 4. Inhalt

Der Gemeinsame Studiengang Deutsches und Französisches Recht hat folgende Inhalte:

 

 

§ 5. Abschluss des Gemeinsamen Studiengangs und Erteilung des Universitätszertifikats

Das Universitätszertifikat "Erfolgreiche Teilnahme an dem Gemeinsamen Studiengang Deutsches und Französisches Recht" wird, ohne eine Bewertung, durch den Dekan oder die Dekanin der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität erteilt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin alle Voraussetzungen erfüllt, an dem Gemeinsamen Studiengang teilgenommen und die Licence en droit erlangt hat.

 

§ 6. Programmbeauftragte

Der Dekan oder die Dekanin ernennt einen Programmbeauftragten oder eine Programmbeauftragte für die Durchführung des Gemeinsamen Studiengangs Deutsches und Französisches Recht.

 

§ 7. Inkrafttreten

Die Ordnung des Universitätszertifikats "Erfolgreiche Teilnahme am Gemeinsamen Studiengang Deutsches und Französisches Recht" tritt am Tage nach dem Beschluss durch den Fakultätsrat in Kraft."