Ordnung
Universitätszertifikat
"Erfolgreiche Teilnahme an dem Gemeinsamen Studiengang Deutsches und Französisches Recht"
(Anmerkung: Die Ordnung des Universitätszertifikats wurde am 31. Mai 2001 durch den Fakultätsrat beschlossen.)
§ 1. Universitätszertifikat
Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin erteilt das Universitätszertifikat 'Erfolgreiche Teilnahme an dem Gemeinsamen Studiengang Deutsches und Französisches Recht'.
§ 2. Zweck
Mit dem Universitätszertifikat 'Erfolgreiche Teilnahme an dem Gemeinsamen Studiengang Deutsches und Französisches Recht' werden die Leistung, Kenntnis des französischen Rechts und Integrationsfähigkeit der Studierenden anerkannt, die an dem Gemeinsamen Studiengang teilgenommen und an der Universität Paris 2 die Licence erlangt haben.
§ 3. Voraussetzungen
- (1) Der Gemeinsame Studiengang Deutsches und Französisches Recht steht Studierenden der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin offen, die zu Beginn des Studiums an der Universität Paris 2 mindestens das 4. Fachsemester abgeschlossen haben.
- (2) Die Zulassung zu dem Gemeinsamen Studiengang Deutsches und Französisches Recht setzt voraus
- a) gute Kenntnisse des deutschen Rechts,
- b) gute Kenntnisse der französischen Sprache,
- c) Kenntnisse des französischen Rechts entsprechend dem
- (3) Die Zulassung erfolgt durch den Programmbeauftragten.
§ 4. Inhalt
Der Gemeinsame Studiengang Deutsches und Französisches Recht hat folgende Inhalte:
- a) Studium während des 3. französischen Studienjahrs an der Universität Paris 2 im Hinblick auf die Licence,
- b) zwei Seminare zum deutschen und französischen Recht, gemeinsam mit den Programmteilnehmern der Universität Paris 2,
- c) Sprachkurs von zwei Wochen, unter der Bedingung, dass hierfür besondere Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden,
- d) Praktikum von sechs Wochen, unter der Bedingung, dass hierfür besondere Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
§ 5. Abschluss des Gemeinsamen Studiengangs und Erteilung des Universitätszertifikats
Das Universitätszertifikat "Erfolgreiche Teilnahme an dem Gemeinsamen Studiengang Deutsches und Französisches Recht" wird, ohne eine Bewertung, durch den Dekan oder die Dekanin der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität erteilt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin alle Voraussetzungen erfüllt, an dem Gemeinsamen Studiengang teilgenommen und die Licence en droit erlangt hat.
§ 6. Programmbeauftragte
Der Dekan oder die Dekanin ernennt einen Programmbeauftragten oder eine Programmbeauftragte für die Durchführung des Gemeinsamen Studiengangs Deutsches und Französisches Recht.
§ 7. Inkrafttreten
Die Ordnung des Universitätszertifikats "Erfolgreiche Teilnahme am Gemeinsamen Studiengang Deutsches und Französisches Recht" tritt am Tage nach dem Beschluss durch den Fakultätsrat in Kraft."