Schwerpunktstudium
Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel »Erste Juristische Prüfung« (PO 2003 und PO 2008).
Das Schwerpunktstudium umfasst insgesamt zwei Semester und dient der Festigung und Ergänzung des Studiums der Pflichtfächer sowie der Spezialisierung (siehe Broschüre mit allen Informationen zum Schwerpunktstudium).
Während des Hauptstudiums wird studienbegleitend die Schwerpunktprüfung abgelegt. Es handelt sich um den universitären Teil der Abschlussprüfung. Er geht mit 30% in die Abschlussnote der ersten juristischen Prüfung ein. Die Schwerpunktprüfung besteht aus drei gleich gewichteten Teilprüfungen: einer Klausur, einer mündlichen Prüfung und einer Studienarbeit.
Das Schwerpunktstudium dauert zwei Semester und bietet die Möglichkeit, sich während des Studiums zu spezialisieren. Es beginnt regelmäßig in einem Wintersemester (Regeleinstieg) und erstreckt sich über das 5. und 6. Fachsemester. Im ersten Semester werden Veranstaltungen besucht, die für alle Studierenden in dem jeweiligen Schwerpunkt obligatorisch sind. Der Lehrstoff dieser Veranstaltungen ist Gegenstand einer fünfstündigen Klausur. Im zweiten Semester schließen sich wahlobligatorische Veranstaltungen an. Über diese werden die Studierenden am Ende des Semesters mündlich geprüft. Die Studienarbeit wird im Zusammenhang mit einer Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltung geschrieben. Die Aufnahme des Schwerpunktstudiums im Sommersemester (Quereinstieg) ist auch möglich, kommt aber aus zwingenden inhaltlichen Gründen für die Schwerpunkte 1, 6 und 7 nicht in Betracht. Der Auslandsschwerpunkt 8 unterliegt gesonderten Regelungen.
Angeboten werden folgende Schwerpunktmodule, aus denen eines auszuwählen ist:
- Schwerpunkt 1 - Zeitgeschichte des Rechts, Ansprechpartner: Herr Prof. Dr. Schröder
- Schwerpunkt 2 - Rechtsgestaltung und Rechtspolitik, Ansprechpartner: Frau Dr. Elsuni
- Schwerpunkt 3 - Zivilrechtliche Rechtsberatung und Rechtsgestaltung, Ansprechpartner: Herr Prof. Dr. Singer
- Schwerpunkt 4 - Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts; folgende Unterschwerpunkte stehen zur Wahl:
- Unterschwerpunkt 4a - Immaterialgüterrecht, Ansprechpartner: Herr Prof.Dr. Bodewig
- Unterschwerpunkt 4b - Markt- und Vertragsrecht, Ansprechpartner: Herr Prof. Dr. Schwintowski (vertreten durch Prof. Grundmann)
- Unterschwerpunkt 4c - Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Ansprechpartnerin: Frau Prof. Dr. Windbichler
- Schwerpunkt 5 - Staat und Verwaltung im Wandel, Ansprechpartner: Frau Prof. Dr. Will
- Schwerpunkt 6 - Recht der internationalen Gemeinschaft und der europäischen Integration, Ansprechpartner: Herr Prof. Dr. Pernice
- Schwerpunkt 7 - Deutsche und internationale Strafrechtspflege, Ansprechpartner: Frau Prof. Dr. Hörnle (vertreten durch Herrn Prof. Dr. Heger)
- Schwerpunkt 8 - Ausländisches Recht / Angebote an ausländischen Partneruniversitäten; folgende Unterschwerpunkte stehen zur Wahl:
- Schwerpunkt 8 in Genf, Ansprechpartner: Herr Pawlak (Büro für internationale Programme)
- Schwerpunkt 8 in London, Ansprechpartner: Herr Pawlak (Büro für internationale Programme)
- Schwerpunkt 8 in Paris, Ansprechpartner: Herr Prof. Dr. Schröder
- Schwerpunkt 8 in Paris / London i.R.d. Studienvariante Europäische/r Jurist/in, Ansprechpartner: Herr Prof. Dr. Dr. Grundmann
Das Schwerpunktstudium wird mit einer Schwerpunktprüfung abgeschlossen.