Letzte Änderung: 20. August 2012

Ablaufplan für die Schwerpunktprüfung

Regelverlauf - Beginn im Wintersemester

Wintersemester
1. Semester des Schwerpunktstudiums (i.d.R. 5. Fachsemester)
Sommersemester
2. Semester des Schwerpunktstudiums (i.d.R. 6. Fachsemester)
Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August September
        A         K       M           MP        
                  StA* StA StA                

StA*

StA

StA

 
                  Ausgabe
Nur ein
Termin!
Bearbeitung Abgabe
Nur ein
Termin!
                Ausgabe
2 Termine!
Bearbeitung Abgabe
2 Termine!
 

Quereinstieg - Beginn im Sommersemester

Sommersemester
1. Semester des Schwerpunktstudiums
Wintersemester
2. Semester des Schwerpunktstudiums 
April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März
  A           MP                           K    
  M             StA* StA StA                    
                Ausgabe
2 Termine!
Bearbeitung Abgabe
2 Termine!
                   

Erläuterungen: Die obligatorischen Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 SWS werden jeweils im Wintersemester angeboten. Die wahlobligatorischen Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 SWS (PO 2003) bzw. 12 SWS (PO 2008: Es sind 12 SWS zu belegen, der Inhalt von 8 SWS ist Prüfungsstoff) werden vor allem im Sommersemester angeboten. Im Einzelfall kann es auch im Wintersemester wahlobligatorische Lehrveranstaltungen geben. Der Quereinstieg in das Schwerpunktstudium ist grundsätzlich möglich, kommt aber aus inhaltlichen Gründen für die Schwerpunkte 1, 6 und 7 nicht in Betracht.

A = Anmeldung; M = Meldung der belegten Lehrveranstaltungen des wahlobligatorischen Bereichs für die mündliche Prüfung; K = Klausur (fünfstündig, obligatorischer Prüfungsstoff); MP = Mündliche Prüfung (wahlobligatorischer Prüfungsstoff im Umfang von 8 SWS); StA = Studienarbeit (6 Wochen Bearbeitungszeit)

*Die Studienarbeit wird entweder vor oder nach einer entsprechend ausgewiesenen Lehrveranstaltung ausgegeben. Sie kann in der Regel am Ende des ersten oder am Ende des zweiten Semesters des Schwerpunktstudiums absolviert werden; im Falle des Quereinstiegs muss die Studienarbeit aus organisatorischen Gründen im Anschluss an das Sommersemester geschrieben werden. Nähere Informationen zur Themenausgabe in den einzelnen Veranstaltungen sind bei den Lehrenden zu erhalten.