Letzte Änderung: 23. Februar 2012

Anmeldeverfahren

Schwerpunkte 1 bis 7

Die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung (Klausur, mündliche Prüfung und Studienarbeit) ist nur persönlich im Prüfungsbüro, Unter den Linden 9, Raum E17/E19 möglich. Für den Regeleinstieg  im Wintersemester ist dies Anfang Dezember, für den Quereinstieg im Sommersemester im April vorgesehen. Die genauen Termine werden unter Termine / Fristen / Aktuelles im WWW sowie per Aushang veröffentlicht. Die Anmeldung erfolgt während der Öffnungszeiten, ggf. werden Sonderöffnungszeiten bekannt gegeben.

 

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Hochschulwechsler bringen bitte zusätzlich folgende Unterlagen mit:

Schwerpunkt 8 - Ausländisches Recht / Angebote ausländischer Partneruniversitäten

Das Anmeldeverfahren wird auf dem Postweg abgewickelt. Die Anmeldung ist per eingeschriebenem Brief bis zum Ende der Anmeldefrist vorzunehmen. Nähere Informationen werden von den jeweiligen Ansprechpartnern erteilt.

Zulassung

Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen wird ein schriftlicher Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid per Post an die beim Immatrikulationsbüro angegebene Adresse versandt.

In den Schwerpunkten 1 bis 7 erstreckt sich die Zulassung auf die drei Teilprüfungen Klausur, mündliche Prüfung und Studienarbeit.