Anmeldeverfahren
Schwerpunkte 1 bis 7
Die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung (Klausur, mündliche Prüfung und Studienarbeit) ist nur persönlich im Prüfungsbüro, Unter den Linden 9, Raum E17/E19 möglich. Für den Regeleinstieg im Wintersemester ist dies Anfang Dezember, für den Quereinstieg im Sommersemester im April vorgesehen. Die genauen Termine werden unter Termine / Fristen / Aktuelles im WWW sowie per Aushang veröffentlicht. Die Anmeldung erfolgt während der Öffnungszeiten, ggf. werden Sonderöffnungszeiten bekannt gegeben.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- ausgefülltes Anmeldeformular
- Lichtbildausweis und Studierendenausweis
- Original und Kopie des Leistungsnachweises über fachorientiere Fremdsprachenkenntnis (sofern bereits absolviert und noch nicht im Prüfungskonto eingetragen)
Hochschulwechsler bringen bitte zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Nachweis der Zwischenprüfung und von drei Hausarbeiten (sofern noch nicht anerkannt)
- Bescheinigung der Heimatuniversität über noch bestehenden Prüfungsanspruch für die Schwerpunktprüfung.
Schwerpunkt 8 - Ausländisches Recht / Angebote ausländischer Partneruniversitäten
Das Anmeldeverfahren wird auf dem Postweg abgewickelt. Die Anmeldung ist per eingeschriebenem Brief bis zum Ende der Anmeldefrist vorzunehmen. Nähere Informationen werden von den jeweiligen Ansprechpartnern erteilt.
Zulassung
Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen wird ein schriftlicher Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid per Post an die beim Immatrikulationsbüro angegebene Adresse versandt.
In den Schwerpunkten 1 bis 7 erstreckt sich die Zulassung auf die drei Teilprüfungen Klausur, mündliche Prüfung und Studienarbeit.