Frauenförderung
Ab dem Sommersemester 2005 werden an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität finanzielle Mittel zur Frauenförderung vergeben. Die Vergabe richtet sich nach der Richtlinien über die Vergabe der finanziellen Anreizmittel zur Frauenförderung an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.
Wer soll gefördert werden?
Gefördert werden sollen Frauen mit einer speziellen Anbindung an die Juristische Fakultät. Gemeint sind Frauen, die entweder an der Juristischen Fakultät (in der Wissenschaft oder in der Verwaltung) arbeiten, studieren, eine Dissertation oder Habilitation anfertigen. Sie sollen innerhalb des Alltags der Juristischen Fakultät die Möglichkeit erhalten, durch eigenständige und kreative Projekte Erfahrungen zu sammeln und sich weiterzubilden. Bei der Mittelvergabe wird besonders auch die soziale Situation der Antragstellerinnen berücksichtigt. VfAF.
Warum soll gefördert werden?
Frauenförderung will zur Gleichstellung von Männern und Frauen beitragen. Insbesondere an der Juristischen Fakultät verringert sich mit zunehmender Semesterzahl der Anteil von Frauen stetig. Nach dem Studium entschließen sich noch immer verhältnismäßig wenige Frauen zu einer Promotion, noch weniger streben eine Habilitation an. Die finanzielle Unterstützung von Frauen an der Universität soll bereits zu einem frühen Zeitpunkt Anreize schaffen, sich eigenständig weiterzubilden und wissenschaftliche Qualifikationen zu sammeln.
Was soll gefördert werden?
Gefördert werden können Projekte und Veranstaltungen, die Frauen in Forschung und Lehre durchführen. Sachmittel in begrenzter Höhe können gefördert werden, zum Beispiel Mittel für Forschungszwecke, Teilnahme an Tagungen und Dienstreisen, Mittel zur Publikation von wissenschaftlichen Beiträgen und Technik, was insbesondere auch die befristete Leihgabe von Notebooks betrifft.
Willkommen ist jedes kreative, ernsthafte und eigenständige Konzept, das der Frauenförderung an der Juristischen Fakultät dient. Wir freuen uns natürlich immer, wenn diese Projekte auch eine Bedeutung für unsere Fakultät haben, nachhaltig von Nutzen sind oder das Projekt selbst einem großen Interessenkreis offen steht.
Die maximale Förderungshöhe einzelner Projekte ergibt sich aus § 2 VfAF. Zu weiteren Möglichkeiten der Frauenförderung siehe die Website der Frauenbeauftragten.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Anträge auf finanzielle Förderung können nur von Frauen gestellt werden. Dazu ist das Antragsformular auszufüllen. Antrag und Unterlagen sind in einmal per Email an die frauenbeauftragte@rewi.hu-berlin.de und in vierfacher Papierform zu richten an
Vorsitzende der Frauenförderkommission
Gabriele Müller
Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
10099 Berlin
Die Frauenförderkommission freut sich auf spannende und interessante Anträge.