Letzte Änderung: 18. Februar 2012

Aufgaben und Ziele

Fakultative Aufgaben

Die dezentrale Frauenbeauftragte hat mehrere Aufgaben zu erledigen.

Zum einen, dass sie auf die Gleichstellung von Frauen in allen Bereichen der Fakultät bzw. Institut der Humboldt-Universität achtet und wirken darauf hin, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts keinen Benachteiligungen und Diskriminierungen ausgesetzt werden. Das kann sie zum Beispiel durch Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, was eine aktive Zusammenarbeit mit den Lehrenden und dem Dekan bedeutet. Das gilt für Wissenschaftlerinnen ebenso wie für Studentinnen und Mitarbeiterinnen der Lehrstühle sowie in Technik und Verwaltung.

Dafür sind spezielle gesetzliche Regelungen gegeben:

§ 17 Landesgleichstellungsgesetz,

§ 59 Berliner Hochschulgesetz und

Abschnitt G in der vorläufigen Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin.

Des weiteren ist durch eine Bestimmung innerhalb der Humboldt-Universität vorgegeben, dass jede Fakultät und jedes Institut 5 Prozent aus seinem Jahreshaushalt zur Frauenförderung zu Verfügung zu stellen hat. Die Juristische Fakultät hat mit der Gründung der Frauenförderkommission 2004 sich dieser Aufgabe explizit angenommen und eine Vergaberichtlinie ausgearbeitet, die Anfang 2005 in Kraft trat. Danach können Frauen an und von der Juristischen Fakultät gefördert werden, die projektbezogen an der Fakultät akademische Arbeit durchführen möchte. Ob ein Colloquium oder ein Workshop, allein oder in gemeinsamer Arbeit, zu einem juristischen Thema, bevorzugt mit Bezug zu Gender-Fragen, nachgearbeiteten Vorträgen von Tagungen oder Publikationen (außer Dissertation) kann gefördert werden.

Sie steht auch bei entsprechenden Fragen zur Verfügung, nicht nur für Frauen, und ist fast jederzeit Ansprechpartner der MitarbeiterInnen der Fakultät.

Universitäre Aufgaben

Seit dem Jahr 2000 gibt es beim Akademischen Senat der Humboldt-Universität eine eigene Kommission für Frauenförderung (KFF). Diese behandelt grundsätzliche Fragen der Frauenforschung an der Humboldt-Universität. Sie ist auch für die Gestaltung des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre an der Humboldt-Universität und für die Vergabe der Mittel aus diesem Programm zuständig, soweit sie über die Humboldt-Universität vergeben werden. Die Geschäftsführung für die KFF liegt im Büro der Frauenbeauftragten.

Die Humboldt-Universität hat sich verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung vorzugehen. Im Juli 2003 wurde vom Präsidenten und den Frauenbeauftragten ein Merkblatt zum Umgang mit sexueller Belästigung herausgegeben.

Mehr als die Hälfte der Studierenden an der Humboldt-Universität ist weiblich. In manchen Fächern sind die Studentinnen allerdings deutlich unterrepräsentiert. Seit Oktober 2001 gibt es am Institut für Informatik eine Ideenwerkstatt unter dem Motto: »Mehr Frauen in die Informatik«. Dieses mehrjährige Pilotprojekt hat als längerfristiges Ziel, den Anteil der weiblichen Studierenden im Fach Informatik zu erhöhen.

An der Humboldt-Universität gibt es eine hauptberufliche Frauenbeauftragte. Die erste Gleichstellungsbeauftragte der Universität wurde im Mai 1990 gewählt. Seit Oktober 1990 heißt sie Frauenbeauftragte. An den Fakultäten der Humboldt-Universität und den meisten Instituten, den Zentraleinrichtungen und der zentralen Universitätsverwaltung sind gewählte dezentrale Frauenbeauftragte tätig. Die Frauenbeauftragten der Berliner Hochschulen sind in der Landeskonferenz der Frauen an Hochschulen (LaKoF) zusammengeschlossen. Sie sind Mitglieder der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF).

Zum Thema Studieren mit Kind gibt es an der Humboldt-Universität spezielle Beratungsangebote (Tel. 030/2093-2603 oder -2614); Soziales Beratungssystem beim RefRat.

Das Referat Berufliche Weiterbildung bietet unter der Rubrik »Lehrgänge für Frauen« regelmäßig fachübergreifende Veranstaltungen für Frauen an, darunter auch spezielle Angebote für Studentinnen.