Hardware- und Softwareausstattung
Die Computer in der Verwaltung und an den Lehrstühlen der Juristischen Fakultät sind nach dem DV-Konzept der Juristischen Fakultät grundsätzlich sowohl mit Microsoft Windows als auch mit Apple OS X ausgestattet; im Computerpool der Fakultät ist nur das Apple-System nutzbar. Mit beiden Systemen sind Microsoft Office, OpenOffice, LibreOffice, Acrobat Reader, Mozilla Firefox, Mozilla Thunderbird sowie weitere frei nutzbare oder gar quelloffene Software nutzbar. Von April 2012 bis März 2014 stellt das SIK sukzessive alle Computer der Juristischen Fakultät von Microsoft Windows XP und Microsoft Office 2003 auf Microsoft Windows 7 und Microsoft Office 2010 um; die Aktualisierung von Microsoft Office 2004 auf Microsoft Office 2011 ist bereits abgeschlossen, und die Aktualisierung von Apple OS X auf die Versionen 10.7 und 10.8 wird voraussichtlich im März 2013 abgeschlossen sein.
Die Auswahl zwischen dem Windows- und dem Apple-Betriebssystem an den Arbeitsplatzcomputern der Lehrstühle geschieht beim Starten des Computers. Wenn nach dem Anschalten oder Neustart des Computers eine der beiden 'alt'-Tasten der Tastatur 5 bis 15 Sekunden lang gedrückt gehalten wird, erscheint auf dem Monitor eine Auswahl zwischen Windows XP bzw. Windows 7 und Apple OS X, zwischen denen mit der Maus oder mit der Tastatur gewechselt werden kann. Beide Systeme bieten Zugriff auf dieselben Dateien, Programme und Netzwerkdienste. Eines der beiden Systeme ist als Standardsystem konfiguriert, das beim Starten des Computers automatisch genutzt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SIK ändern auf Wunsch die Konfiguration des jeweiligen Computers.
Für spezielle Anwendungsfälle installieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SIK an einzelnen Arbeitsplatzcomputern auf Antrag per E-Mail an das SIK zusätzliche Software, wenn der DV-Beauftragte festgestellt hat, dass der Einsatz der Software dem DV-Konzept der Juristischen Fakultät und den Regelungen zur IT-Sicherheit nicht widerspricht. Der Antrag sollte rechtzeitig (mindestens einen Monat vor Projektbeginn) gestellt werden und eine Beschreibung des Einsatzzweckes bzw. des Projektes enthalten. Vorschläge, mit welcher Software der Zweck erfüllt werden kann, sind willkommen. Ihnen wird jedoch in der Regel nicht gefolgt, wenn für den Einsatzzweck bereits eine einheitliche technische Lösung an der Juristischen Fakultät existiert.
Bedarf an zusätzlicher Hardware (insbesondere von Arbeitsplatzcomputern, nicht jedoch von IT-Verbrauchsmaterial und Memory Sticks, siehe oben) ist wegen der ggf. notwendigen Ausschreibung, Bestellung und Installation mindestens drei Monate vor Projektbeginn beim DV-Beauftragten der Juristischen Fakultät anzumelden und wegen des zusätzlichen personellen Aufwandes für die Systembetreuung hinreichend zu begründen. Zusätzliche Hardware und Ersatz für veraltete Geräte werden aus dem Haushalt der Fakultät bzw. des SIK zu maximal 50 Prozent finanziert; der Lehrstuhl muss die zweite Hälfte der Finanzierung von Hardware und der gesamten über die Standardausstattung hinaus gehenden Software-Ausstattung aus eigenen Haushalts- oder Drittmitteln übernehmen.
Verwendung privater Notebooks in der Universität
Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler der Juristischen Fakultät sowie Studentinnen, Studenten, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare der Länder Berlin und Brandenburg können das kabelgebundene Netzwerk (LAN) in den Büros der Juristischen Fakultät und in den Räumen der Zweigbibliothek Rechtswissenschaften nach Registrierung ihres Notebooks bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SIK im betreuten Computerpoolraum der Juristischen Fakultät zu den Öffnungszeiten nutzen, um auf das Internet und die juristischen Fachinformationssysteme zuzugreifen. Angehörige und Gäste von Lehrstühlen haben darüber hinaus die Möglichkeit, auf die Datei- und Druckdienste im lokalen Netzwerk der Juristischen Fakultät (siehe oben) zuzugreifen. Neben der Vorlage eines Nachweises, zum berechtigten Personenkreis zu gehören, ist die Angabe der MAC-Adresse des LAN- bzw. Netzwerkanschlusses des zu registrierenden Gerätes erforderlich. Das SIK hat dazu ein Merkblatt (PDF-Datei) veröffentlicht.
In den Seminarräumen der Juristischen Fakultät und in den Räumen der Zweigbibliothek Rechtswissenschaften ist der Internet-Zugang auch über die drahtlosen Netzwerke (WLAN/WiFi) der Humboldt-Universität zu Berlin möglich. Dazu ist ein Computeraccount des Computer- und Medienservice (CMS) der Humboldt-Universität zu Berlin oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung des EduRoam-Verbundes notwendig. Das WLAN (auch in der Juristischen Fakultät) wird ausschließlich vom CMS der Humboldt-Universität verwaltet; das SIK der Juristischen Fakultät kann weder bei technischen Problemen helfen noch einen Zugang zum WLAN einrichten. Nähere Angaben können Sie einem Merkblatt (PDF-Datei) des SIK zur WLAN-Nutzung entnehmen.
Bei der Nutzung des Netzwerkes sind die Computerbetriebsordnung der Humboldt-Universität zu Berlin und die WLAN-Ordnung der Humboldt-Universität zu beachten. Insbesondere sind alle Sicherheits-Aktualisierungen von Betriebssystem und Anwendungsprogrammen sowie eine aktuelle Antivirensoftware zu verwenden und der Betrieb von Server- oder Peer-to-Peer-Diensten ausnahmslos untersagt. Das SIK empfiehlt allen Notebook-Nutzern, in öffentlichen und halböffentlichen Netzwerken die Firewall des Betriebssystems zu aktivieren bzw. aktiviert zu lassen.
Hardware und Software für Angehörige der Universität
Der Computer- und Medienservice (CMS) hat Verträge mit Software-Anbietern geschlossen, die es den Angehörigen der Humboldt-Universität zu Berlin ermöglichen, häufig nachgefragte Software (Antiviren-Software, Literaturverwaltung etc.) auf eigenen, privaten Computern zu installieren und zu nutzen, und eine Übersicht auf seinen WWW-Seiten veröffentlicht. Soweit die Software nicht direkt heruntergeladen werden kann, sondern ein Datenträger zur Installation der Software benötigt wird, kann dieser per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SIK (nicht jedoch, wie häufig angegeben, beim DV-Beauftragten) bestellt werden.
Alle an der Universität fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können zusätzlich zu dem auf ihrem Arbeitsplatzcomputer installierten Microsoft Office eine Kopie der Software (derzeit in der Version 2010 bzw. 2011) auf einem eigenen, privaten Computer installieren, wenn sie die Software zu dienstlichen Zwecken nutzen und solange der Arbeitsvertrag besteht. Die Humboldt-Universität kann ihren Angehörigen leider keine Kopie von Microsoft Windows bereit stellen, da nur Technische Hochschule bzw. Institute dem DreamSpark-Programm von Microsoft beitreten können.
Das SIK empfiehlt allen Angehörigen der Universität, auf spezielle Software-Angebote von Einzelhändlern oder im Versandhandel für Studierende und Lehrende (in der Regel auf Grundlage eines entsprechenden Nachweises) zu achten und bereits vor dem Kauf von Hardware die mitgelieferte Software-Ausstattung zu vergleichen.
Der CMS hat auf seinen WWW-Seiten auch eine Liste von vergünstigten Angeboten für Studierende und Lehrende für den Kauf von Computern und Zubehör veröffentlicht, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.