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Einführung in die Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Klausuren
Während des ersten Durchlesens des Klausurtextes sollten folgende Fragen beantwortet und die Antworten wenn nötig notiert werden:
Streitverhältnis:
Kläger/Antragsteller ./. Klagegegner/Antragsgegner
Streitgegenstand
Klage- bzw. Antragsziel
Aufbau der
Klausurlösung (vor allem: Zulässigkeit, Begründetheit)
Darüber hinaus sollte daran gedacht werden:
1. zur Erfassung des Sachverhalts eventuell eine Skizze anzufertigen (z. B. bei einer Klausur im öffentlichen Baurecht)
und
2. für eine künftige Fristenberechnung einen Zeitplan aufzustellen, wenn konkrete Daten im Aufgabentext (z. B. Einreichung des Widerspruches, der Klage etc.) genannt werden.
Gutachtenstil
Der Gutachtenstil wird immer dann anzuwenden sein, wenn
einzelne Klausurfragen zu beantworten sind. Im
Vordergrund stehen drei Argumentationsschritte:
| Hinweis
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Oft wird auch von den Sachentscheidungsvoraussetzungen gesprochen. Unterschieden wird zwischen den allgemeinen (für alle Klagen vorliegenden) und den besonderen (für eine konkrete Klage vorliegenden) Sachentscheidungsvoraussetzungen. Insoweit könnte auch die Zulässigkeitsprüfung nach dieser Differenzierung aufgebaut werden. Praktischer erscheint jedoch ein Aufbau, welcher dem Aufbau der VwGO folgt. Liegt eine Sachurteilsvoraussetzung nicht vor, muss die Klage ohne Entscheidung in der Sache als unzulässig abgewiesen werden (sog. Prozessurteil). |
| Hinweis |
Meist finden Sie im Aufgabentext einen entsprechenden Hinweis, ein solches Hilfsgutachten anzufertigen. |