Inhalte der AG im Allgemeines Verwaltungsrecht
von Dr. Hans Lühmann


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Prozess- und Verfahrensrecht
Materielles Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisationsrecht
Verwaltungsprozessrecht
1.Rechtswegeröffnung
2. Klage auf:
-  Anfechtung
- Verpflichtung
- Leistung
- Feststellung
- Fortsetzungsfeststellung
3. Sachurteilsvoraussetzungen
Grundsätze des Verwaltungshandelns
1. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Gesetzesvorbehalt, Gesetzesvorrang)
2. unbestimmter Rechtsbegriff, Ermessen, Beurteilungsspielraum
3. Verhältnismäßigkeit, Selbstbindung der Verwaltung
Grundsätze:
1.  Gewaltentrennung
2.  Föderalismus
3. Organisationsgewalt
4. Hierarchie
5. Autonomie
6. Kollegialität
Verwaltungsverfahrensrecht
1. formelle Voraussetzungen für ein rechtmäßiges Handeln der Behörden (örtliche, sachliche, instanzielle Zuständigkeit, Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit)
2. Verfahrensablauf
3. Besondere Verfahrensarten:
Planfeststellungsverfahren, Verwaltungszwang, Widerspruchsverfahren
Rechtliche Handlungsformen
1.  Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, 
2. Rechtsverordnungen, Satzungen
3. Fiskalverwaltung
4. informales und schlichtes Verwaltungshandeln
Staatsverwaltung
mittelbare Behördenstruktur 
unmittelbare Behördenstruktur
Öffentlich-rechtliches Schadensersatz- und Entschädigungsrecht Juristische Personen des öffentlichen Rechts
1.  Körperschaften
2.  Anstalten 
3.  Stiftungen

Gegenstand der AG sind somit nicht Rechtssätze, die einem konkreten Rechtsbereich der öffentlichen Verwaltung zugeordnet werden können und somit Bestandteile des Besonderen Verwaltungsrechts bilden. Solche Bereiche sind insbesondere:

das Kommunalrecht;
das Recht des öffentlichen Dienstes;
das öffentliche Baurecht;
das Wirtschaftsverwaltungsrecht;
das Straßen- und Wegerecht;
das Polizei- und Ordnungsrecht;
das Wehrrecht;
das Umweltrecht;
das Schul- und Hochschulrecht;
das Sozialverwaltungsrecht.