Allgemeines Verwaltungsrecht in der Arbeitsgemeinschaft
von Dr. Hans Lühmann
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Verwaltungsorganisation
 
 

Übersicht

Verwaltungsgliederung

Wissen über die Verwaltungsorganisation in der Klausurlösung

Wissenstest


Die Verwaltungsträger
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Körperschaften
eigene Rechtspersönlichkeit, die mitgliedschaftlich organisiert ist.

Beispiele:
Gemeinde,
Universität, Zweckverbände, Handwerksinnungen 

Anstalten
eigene Rechtspersönlichkeit, in der sachliche, finanzielle oder personelle Mittel zur Erfüllung eines bestimmten Zweckes zusammengefasst sind.

Beispiele:
Dt. Bundesbank, ORB, Sparkassen; Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
Aber: nichtrechtsfähige Anstalten z. B. Schulen, Stadtwerke, Museen

Stiftungen
eigene Rechtspersönlichkeit, die auf einen Stiftungsakt beruhen und von einem Stifter für einen bestimmten Zweck mit Vermögenswerten ausgestattet ist.

Beispiele:
Stiftung “Haus der Geschichte der Bundesrepublik Dt.“ 

Rechtsträger des Privatrechts
Privatrechtliche Organisationen
öffentliche Unternehmen, bei denen öffentliche Aufgaben in privater Rechtsform erfüllt werden und der Staat eine Mitbestimmung als Gesellschafter, Aktionär etc. hat,
- erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, ohne staatliche Auf-gaben zu erfüllen.

Beispiele:
Krankenhaus-AG oder Krankenhaus-GmbH
Beteiligung an Privatfirmen, z. B. Volkswagen-AG

Indienstnahme Privater
Private ohne unmittelbaren Einfluss des Staates erfüllen staatliche Aufgaben.

Beispiele:
Beliehene
oder Verwaltungshelfer

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Verwaltungsgliederung
(Verwaltungsgliederung Deutschlands am 31.12.1999 in Länder, Regierungsbezirke, Kreise und Gemeinden. Die Zahlen sind der CD-ROM des Statistischen Jahrbuches 2000, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden, entnommen.)

 
Land
Regierungsbezirke
Kreise
Gemeinden
insgesamt
kreisfreie Städte
Landkreise
Deutschland insgesamt
32
440
117
323
13854
1. Baden-Württemberg
4
44
9
35
1111
2. Bayern
7
96
25
71
2056
3. Berlin
-
1
1
-
1
4. Brandenburg
-
18
4
14
1479
5. Bremen
-
2
2
-
2
6. Hamburg
-
1
1
-
1
7. Hessen
3
26
5
21
426
8. Mecklenburg-Vorpommern
-
18
6
12
1010
9. Niedersachsen
4
47
9
38
1032
10. Nordrhein-Westfalen
5
54
23
31
396
11. Rheinland-Pfalz
3
36
12
24
2306
12. Saarland
-
6
-
6
52
13. Sachsen
3
29
7
22
545
14. Sachsen-Anhalt
3
24
3
21
1289
15. Schleswig-Holstein
-
15
4
11
1130
16. Thüringen
-
23
6
17
1018
Früheres Bundesgebiet
26
328
91
237
8513
Neue Länder
6
112
26
86
5341

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Wissen über die Verwaltungsorganisation in der Klausurlösung

Verwaltungsorganisatorisches Wissen wird an mehreren Stellen der Klausurlösung benötigt:

Zulässigkeit einer Klage oder eines Antrages

Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges:

Bei einer Argumentation mit der Subjekts- oder Sonderrechtstheorie muss der Begriff der Behörde ausgelegt werden.

Statthaftigkeit der Klage:

Insbesondere bei einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage müssen die Tatbestandsmerkmale für einen Verwaltungsakt geprüft werden (Maßnahme einer "Behörde").

Durchführung eines Vorverfahrens:

Für die Notwendigkeit der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens muss der Begriff der "obersten" Bundes- oder Landesbehörde ausgelegt werden (§ 68 I S. 2 Z. 1 VwGO. Des Weiteren muss die richtige Widerspruchsbehörde ermittelt werden.

Die Prüfung der Regelungen in § 61 VwGO (Verfahrensbeteiligung), § 62 VwGO (Prozessfähigkeit) und § 78 I Nr. 1 VwGO (Prozessführungsbefugnis) erforden verwaltungsorganisatorische Kenntnisse.



Begründetheit einer Klage oder eines Antrages

Bei der Prüfung der formellen Tatbestandsmäßigkeit muss die sachliche, örtliche und instanzielle Zuständigkeit geprüft werden.

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Wissenstest
In welchen Fällen handelt es sich um mittelbare oder unmittelbare Träger der öffentlichen Verwaltung und rechtsfähige Institutionen?

1) Technischer Überwachungsverein
2) Humboldt-Universität
3) eine Berliner Senatsverwaltung
4) Bundesministerium für Finanzen
5) Preußischer Kulturbesitz
6) Städtisches Krankenhaus
7) eine Gemeinde
8) die Rechtsanwaltskammer
9) Berliner Verkehrsgesellschaft
10) Ärztekammer
11) Industrie- und Handelskammer
12) Greizer Nahverkehrsgesellschaft mbH
13) Berliner Wasser-Betriebe
14) Schwimmhalle von Berlin-Marzahn
15) Landesbank Berlin
16) Berliner Studentenwerk

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