Der Entschädigungsanspruch

von PD Dr. Hans Lühmann

Wissenstest

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Herleitung

Anspruchsvoraussetzungen

Anwendungsbeispiele

Aktuelle Probleme/ Prozessrecht

 

 

Herleitung

Ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen resultiert aus dem jeweiligen Enteignungsgesetz, nicht aber aus Art. 14 GG.

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Anspruchsvoraussetzungen

Der Tatbestand für eine Ersatzleistung kann wie folgt umschrieben werden:


1. Gesetzliche Regelung über die Enteignung sowie über Art und Ausmaß der Entschädigung
2. Gerechter Ausgleich der Interessen des Betroffenen und der Allgemeinheit
3. Entschädigungsverpflichteter

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Anwendungsbeispiele

Als Beispiele aus der Rechtsprechung des BGH können genannt werden:

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Aktuelle Probleme/ Prozessrecht

Prozessgericht: Für Streitigkeiten über die Höhe der Enteignungsentschädigung ist gem. Art. 14 Abs. 3 S. 4 GG das ordentliche Gericht zuständig.

Abgrenzung zu einem Ausgleichsanspruch wegen einer Eigentumsbeeinträchtigung

Ein stets zu prüfendes Problem stellt die Abgrenzung der Enteignungsentschädigung zu der einen Inhalt des Eigentumsrechts bestimmenden Maßnahmen des Staates dar, die in der Regel entschädigungslos hinzunehmen sind. Sie beziehen sich auf die Regelung des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und konkretisieren eigentumsrechtliche Rechte und Pflichten. In Ausnahmefällen können sie allerdings zu einem Ausgleich verpflichten. Die Enteignungsentschädigung gem. Art. 14 Abs. 3 GG bezieht sich auf den Entzug vermögenswerter Rechtspositionen durch gezielte hoheitliche Rechtsakte.

Voraussetzung eines Ausgleichsanspruches:

Rechtsgut: vermögenswerte Rechtsposition gem. Art. 14 Abs. 1 GG

Besondere und unzumutbare Beeinträchtigung

Im Rahmen einer Schranken- oder Inhaltsbestimmung, die eine gesetzliche Ausgleichsregelung vorsieht.

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