Inhaltsüberblick zum Staatshaftungsrecht
von PD Dr. Hans Lühmann

 

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Auch wenn in der Ausbildungsliteratur das Bestehen eines Systems des Staatshaftungsrechts wegen des Reformbedarfs abgelehnt wird, können doch unter verschiedenen Aspekten - wenn auch unbefriedigenden, für den Ausbildungsprozess aber notwendigen - Überblickstabellen entwickelt werden. Sie enthalten jedoch die Anspruchspalette nicht vollständig, nur die wichtigsten werden genannt.

Gesamtüberblick

Haftungsschuldner/ -gläubiger

Haftungsmodell

Herleitung der Ansprüche

Tatbestand

Rechtsfolgen

 

Gesamtüberblick

Öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse

Öffentlich-rechtliche Deliktsansprüche auf Geldleistung

Öffentlich-rechtliche Deliktsansprüche auf Naturalrestitution

Öffentlich-rechtliche Aufopferung

Entschädigung

Öffentlich-rechtliche Kondiktion

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

§§ 54 ff. VwVfG

Verschuldensabhängige Sonderregelungen

z.B. BNotO, 

Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch 

z.B. Widerruf von Ehrverletzungen, 

Spezialgesetzlicher Anspruch

z. B.: ASOG, BSeuchenG, BauGB

Junktimklausel 

Art. 14 III GG

z. B. Enteignung eines Grundstückes für den Bau eines Krankenhauses

Spezialgesetzliche Ansprüche

§ 48 III VwVfG bei Rücknahme eines VA

Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag

GoA der Verwaltung für Privaten (Brandbekämpfung)

GoA eines Privaten für die Verwaltung (Unterhaltung einer Straße)

Verschuldensunabhängige Sonderregelungen

z.B. StVG, LuftVG, StHG neue Länder (außer LSA, Berlin, Sachsen)

Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

z. B. Unterlassung von ehrverletzenden Äußerungen

Gewohnheitsrecht

Enteignungsgleicher Eingriff

Enteignender Eingriff

allgemeiner Aufopferungsanspruch

Allgemeiner öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch 

z. B. Rückforderung von Subventionen oder Gebühren

sonstige Öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse

z. B. Benutzungs- und Leistungsverhältnisse (Wasserversorgung, Kanalbenutzung, Schlachthof)

Amtshaftung Art. 34 GG iVm. § 839 BGB

Staatshaftung: § 3 StHG neue Länder (außer LSA, Berlin, Sachsen)

Haftung der Mitgliedstaaten nach EU-Recht

Haftung der Mitgliedstaaten nach EU-Recht

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Haftungsschuldner/ -gläubiger

 

Ansprüche des Bürgers gegen den Staat

Ansprüche des Staates gegen den Bürger

Ansprüche juristischer Personen des öffentlichen Rechts gegen den Staat

Haftung der Mitgliedstaaten nach EU-Recht

Amtshaftung

Entschädigungsanspruch

Enteignungsgleicher Eingriff

Enteignender Eingriff

allgemeiner Aufopferungsanspruch

Öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse

DDR-StHG

Verschuldensunabhängige Sonderregelungen

Öffentlich-rechtliche Deliktsansprüche auf Naturalrestitution

Öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse

Amtshaftung

(z. B. Kommune gegen das Land im Rahmen der Kommunalaufsicht)

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Haftungsmodell

Beamtenhaftung

Amtshaftung

Staatshaftung

Der Amtswalter selbst ist zur Ersatzleistung verpflichtet: z. B. Gebührenbeamte

Das Amt, in der Regel die juristische Person des öffentlichen Rechts, übernimmt die Beamtenhaftung: Art. 34 GG iVm. § 839 BGB

Der Staat haftet unmittelbar gegenüber dem Geschädigten:

Entschädigungsanspruch

Enteignungsgleicher Eingriff

Enteignender Eingriff

allgemeiner Aufopferungsanspruch

DDR-StHG

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Herleitung der Ansprüche

aus dem Gesetz

aus richterrechtlicher Rechtsfortbildung

aus öffentlich-rechtlichem Vertrag oder VA

Entschädigungsanspruch

Amtshaftung

 

Enteignungsgleicher Eingriff

Enteignender Eingriff

allgemeiner Aufopferungsanspruch

Öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse, Zusicherung

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Tatbestand

Rechtswidrige Eingriffe

Rechtmäßige Eingriffe

öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse z.B. öffentlich-rechtliche Verwahrung, Öffentlich-rechtliche Leistungs- und Benutzungsverhältnisse

Amtshaftung

DDR-StHG

Enteignungsgleicher Eingriff

spezialgesetzliche Regelungen, z.B. § 59 Abs. 2 ASOG

Entschädigungsanspruch

Enteignender Eingriff

Billigkeitsentschädigung

z.B.: §§ 48 III VwVfG bei Rücknahme eines rechtswidrigen VA, § 74 II S. 3 VwVfG bei Planfeststellungsbeschlüssen; § 59 I ASOG

spezialgesetzliche Regelungen, z.B. § 59 Abs. 1 ASOG

 

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Rechtsfolgen

Folgenbeseitigung und Erstattung

 

Entschädigung

angemessener Ausgleich

Schadensersatz

voller Ausgleich des Schadens (incl. Schmerzensgeld, entgangener Gewinn)

Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch

Rückabwicklung tatsächlicher Folgen

Erstattung

etwas auf Kosten eines anderen Rechtssubjekts erlangt hat und diese Leistung rückabgewickelt werden soll

a) rechtmäßiges Handeln: Entschädigungsanspruch

allgemeiner Aufopferungsanspruch

b) Entschädigung für rechtswidriges Handeln

Enteignungsgleicher Eingriff

Enteignender Eingriff

allgemeiner Aufopferungsanspruch

Haftung aus Delikt: Amtshaftung, DDR-StHG

Haftung aus Vertrag

Haftung aus ö-r. GoA

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