Humboldt-Universität zu Berlin - European Law School (ELS) — EULysses

Informationen für Studieninteressierte

Liebe Interessierte,

es gibt einige Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Die wichtigsten Antworten haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.

 

 

 

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1. Wie genau wird ausgewählt? Wer wird zum Auswahlgespräch eingeladen und gibt es einen NC? 

Als Auswahlkriterien werden die Studienleistungen und Sprachkenntnisse, die Abiturnoten sowie der persönliche Eindruck im Auswahlgespräch angelegt. Die Auswahl der Studierenden für das Programm der European Law School erfolgt auf Grundlage eines Zusammenspiels der drei genannten Kriterien. Die genaue Gewichtung der Kriterien behalten wir uns vor.

Die meisten Bewerber*innen haben eine Abiturnote zwischen 1,0 bis 1,7 (aufgrund des allgemeinen Numerus Clausus an der HU). Eine schlechtere Abiturnote muss den Erfolg der Bewerbung aber nicht ausschließen. Wenn Sie die Gründe für die schlechteren Leistungen im Abitur im Rahmen des Bewerbungsgesprächs glaubhaft darlegen können und in den anderen Kriterien überzeugen, ist eine Aufnahme dennoch denkbar. 

Auch Ihr Auftreten im Bewerbungsgespräch spielt für die Entscheidung eine wichtige Rolle. Im Rahmen des Auswahlgesprächs kann beispielsweise Ihre bisherige internationale Ausrichtung und eine bisherige, ggf. für das Studienangebot besonders bedeutsame praktische Erfahrung und/oder theoretische Ausbildung diskutiert werden. Zum Auswahlgespräch werden in der Regel die 30 besten Kandidat*innen auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen eingeladen.

 
2. Was erwartet mich beim Bewerbungsgespräch?

Zu Beginn des Bewerbungsgesprächs hält die/der Bewerber*in ein fünfminütiges Impulsreferat zu einem tagesaktuellen Thema (z.B. Türkeibeitritt, „Brexit“- Ist Freizügigkeit verhandelbar?), dem sich eine zehnminütige Diskussion anschließt. Dafür werden zwei Tage vor dem Auswahlgespräch den Bewerber*innen per E-Mail zwei Themen für das Impulsreferat mitgeteilt, von denen sie sich eines aussuchen. Anschließend findet ein fünfzehnminutiger Austausch mit der Auswahlkommission über die Motivation der Bewerberin oder des Bewerbers für das Programm, ihre/seine bisherigen Leistungen und Sprachkompetenz, ihre/seine Interessenschwerpunkte und  Hobbies, ihren/seinen Werdegang und internationale Erfahrung statt.  Dabei besteht für die/den Bewerber*in auch die Gelegenheit, selbst Fragen über das Programm zu stellen. Die Auswahlkommission besteht aus  zwei Hochschullehrenden,  jeweils einer Vertretung der studentischen Hilfskräfte und der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der ELS, die Studienleitung und ggf. einem externen Gast.

 

Weitere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren und dem Bewerbungsformular finden Sie hier.

 

3. Bewerbung nach Abschluss eines Bachelor-Studiengangs bzw. aus einem solchen heraus

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung für das Studienprogramm der European Law School ist, dass Sie in Deutschland bereits ein Jahr Rechtswissenschaften mit dem Abschlussziel Erstes Juristisches Staatsexamen studiert haben. Eine Bewerbung aus einem Bachelor-Studiengang heraus ist daher nicht möglich. Auch nach erfolgreichem Abschluss eines Bachelors müssten Sie sich für einen rechtswissenschaftlichen Studiengang mit dem Abschlussziel Erstes Juristisches Staatsexamen einschreiben, um die Bewerbungsvoraussetzungen zu erfüllen. Es bleibt der Universität überlassen, inwieweit die bisherigen Studienleistungen im Bachelor für diesen Studiengang anerkannt werden. 

 

4. Bewerbung von ausländischen Studierenden

Studierende einer Universität im Ausland können sich leider nicht für die Humboldt European Law School bewerben. In das Programm werden auf Seiten der Humboldt-Universität nur Studierende aufgenommen, die in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang mit dem Abschlussziel Erstes Juristisches Staatsexamen in Deutschland eingeschrieben sind. 

Ausländische Studierende können sich aber an den Partneruniversitäten für die Aufnahme in das Programm bewerben. 

Bei Interesse an einem Masterprogramm an der Juristischen Fakultät empfehlen wir Ihnen, sich an das Büro für internationale Programme zu wenden: https://www.rewi.hu-berlin.de/ip/ip/. 

 

5. Bewerbung von einer anderen Hochschule - gleiche Chancen?

Die ersten beiden oder die ersten vier Fachsemester können auch an einer anderen Uni absolviert worden sein. Es gibt keinerlei Benachteiligung beim Auswahlverfahren und in der Tat haben viele der derzeitigen ELS-Studierenden ursprünglich an anderen Universitäten ihr Studium begonnen.

 
6. Wie erfolgt der Hochschulwechsel an die Humboldt-Universität?

Der Hochschulwechsel zur Humboldt-Universität zu Berlin ist Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung im Verfahren. Wenn Sie noch nicht an der Humboldt-Universität eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Hochschulwechsel an der Humboldt-Universität stellen, denn die Aufnahme kann nur unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Wechsels an die HU erfolgen. Die Frist für den Hochschulwechsel ist der 14.07. eines jeden Jahres!

Wenn der Hochschulwechsel aus administrativen Gründen nicht gelingt, ist die Aufnahme in die HELS nicht möglich. Bewerbungen von Studierenden anderer Universitäten werden nicht berücksichtigt.

Zu der Bewerbung für den Hochschulwechsel, den Auswahlkriterien und den Studienplatztausch finden Sie weitere Informationen auf der Webseite der Juristischen Fakultät.

 

7. Werden im Fall eines Hochschulwechsel alle meine Leistungen anerkannt?

Die Frage der Anerkennung von bisherigen Leistungsnachweisen, kann nur vom Prüfungsbüro der Juristischen Fakultät beantwortet werden, sodass Sie sich bei konkreten Fragen am besten direkt an das Prüfungsbüro wenden sollten.

Weitere Informationen für Hochschulwechsler*innen an die Humboldt-Universität und zur Anerkennung von Leistungsnachweisen im Fall des Hochschulwechsels erhalten Sie unter nachfolgendem Link: https://www.rewi.hu-berlin.de/sp/anerkennungen/

 
8. Welche Möglichkeiten, im Ausland zu studieren, habe ich an der Humboldt-Universität, wenn ich nicht für die ELS ausgewählt werde?

Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität bietet neben dem Programm der European Law School sehr viele weitere und ebenfalls herausragende Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums zu absolvieren. Eine Übersicht dieses bundesweit einmaligen Studienangebots finden Sie unter dem nachfolgendem Link: https://www.rewi.hu-berlin.de/ip/out

Es gibt beispielsweise die Möglichkeit eines deutsch-französischen Doppelstudiums „BerMüPa“. Auch kann der Schwerpunkt im 5. und 6. Semester im Ausland abgelegt werden – etwa am King’s College in London, an der Universität Paris 2 – Panthéon-Assas, am Trinity College in Dublin und der Université de Genève. 

 

9. Kann ich mich auch bewerben, wenn ich mein Jurastudium zum Sommersemester angefangen habe (anderer Studienrhythmus)?

Grundsätzlich gilt das bei Frage 3 Gesagte. Eine Bewerbung in diesen Fällen kommt allerdings erst in Betracht, wenn Sie sich nach Absolvierung der ersten drei Fachsemester Ihres juristischen Studiums bewerben. Wir können zudem nicht ausschließen, dass Sie durch den anderen Studienrhythmus ein Semester verlieren, also z.B. in das 3. Semester zurückgestuft werden. Das hängt im Einzelnen vom Prüfungsbüro der Juristischen Fakultät und den anzuerkennenden Prüfungsleistungen ab.

 

10. Sind meine Sprachkenntnisse ausreichend?

Grundsätzlich werden von den Bewerber*innen gute Kenntnisse der englischen Sprache verlangt. Französisch- bzw. Italienischkenntnisse müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht zwingend auf studierfähigem Niveau vorliegen, sondern können durch Ableisten der fachspezifischen fremdsprachlichen Ausbildung an der Humboldt-Universität erworben werden. Aber auch wenn Sie über keine oder nur über Grundkenntnisse (A1 bzw. A2) verfügen, können Sie sich bewerben. Dann müssen Sie in der Regel aber herausragende Studienleistungen nachweisen und zudem überzeugend darlegen, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse bis zum Auslandsstudium auf ein studierfähiges Niveau ausbauen wollen. 

Im Englischen sollten Sie mindestens über Kenntnisse auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens verfügen. Dies entspricht einer Punktzahl von 72-94 im TOEFL-Test. 

Zudem ist es im Hinblick auf die Aufenthalte an den Partneruniversitäten sinnvoll, fachspezifische Fremdsprachenkurse zu belegen, die mittlerweile von fast allen Universitäten angeboten werden. In der Regel wird verlangt, dass die Programmteilnehmenden drei FRS-Module (oder ähnliches) erfolgreich besuchen, wovon zwei nach Möglichkeit in der jeweils zweiten Fremdsprache (französisch oder italienisch) gehalten werden. Diese können allerdings auch noch nach einer erfolgreichen Aufnahme in die European Law School an der Humboldt-Universität absolviert werden. 

 
11. Wie stehen meine Bewerbungschancen insgesamt? (Verhältnis Bewerbende, Zugelassene)

Grundsätzlich soll das Programm weiter ausgebaut werden, mit dem Ziel, dass insgesamt rund 50 Studierende aus jedem Land teilnehmen können. Derzeit werden jährlich ca. 15-20 Studierende in das Programm der European Law School aufgenommen. Hierfür gehen in der Regel zwischen 50 und 60 gute Bewerbungen ein. Eine Aufnahme in das Programm können wir daher grundsätzlich nicht garantieren. Dennoch lohnt sich eine Bewerbung immer, wenn Sie Interesse am Programm haben!
 

 
12. Studiengebühren, finanzielle Unterstützung, Stipendien

Bei der Beantwortung der Frage nach den Studiengebühren im Ausland ist zwischen den Partneruniversitäten zu unterscheiden:

  • - Für London gilt: 

Die Studiengebühren sind grundsätzlich selbst zu tragen. Den Teilnehmenden der European Law School gesteht das King’s College einen Nachlass von 20 % zu.

Zusätzlich unterstützt die HELS die Programmstudierenden bei der Bewerbung um Stipendien und verfügt teilweise auch über eigene Fördermittel. Schließlich vergeben die Partneruniversitäten derzeit regelmäßig Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen am Londoner Standort an Studierende der HELS. 

  • - Für Amsterdam gilt: 

Auch an der Universiteit van Amsterdam bezahlen Studierende der European Law School reduzierte Gebühren. Die Studiengebühren für Studierende der European Law School an der Universität von Amsterdam betragen derzeit 2.000 Euro. 

  • - Für Rom und Paris gilt:

Es fallen keine Studiengebühren für Studierende der HELS an, es sind lediglich die Immatrikulationsgebühren zahlen.

Die zunächst hohen Summen sollten Sie nicht von einer Bewerbung für das Programm der HELS abhalten. Fast alle Teilnehmer*innen der European Law School werden von Begabtenförderwerken während ihres Studiums und ihres Auslandsaufenthaltes finanziell unterstützt.

Auch die HELS verfügt über einige Fördermöglichkeiten, insbesondere über den DAAD und die DFH aber auch die privaten Förderer. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer (eigenständigen) Bewerbung um ein DAAD-Vollstipendium für das Auslandsstudium (insbesondere den LL.M.). Schließlich verfügt die Humboldt-Universität über zwei LLM-Studienplätze am King’s College, für die keine Studiengebühren zu entrichten sind und für die sich auch ELS-Studierende bewerben können.

Uns ist es wichtig, dass die Teilnehmer*innen der European Law School durch die internationale Ausbildung nicht in finanzielle Not geraten und die Studiengebühren kein Hindernis für mögliche Bewerber*innen darstellen.

 
13. Welche Fächer sind Grundlagenfächer, von denen im Text die Rede ist?

Seit dem Wintersemester 2015/16 zählen die folgenden Fächer zu den Grundlagenfächern an der HU. In der historischen Gruppe: „Neuere Rechtsgeschichte“, „Verfassungsgeschichte“, „Antike Rechtsgeschichte“ und „Strafrechtsgeschichte“. In der systematischen Gruppe: „Rechtsphilosophie“, „Rechtssoziologie“, „Methodenlehre der Rechtswissenschaft“, „Ökonomische Analyse des Rechts“, „Recht und Religion“ und „Jüdisches Recht“. Jede Universität bietet vergleichbare Fächer im Rahmen des juristischen Studiums an, deren Bestehen für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung notwendig ist. 

 
14. Welcher Abschluss wird in Paris erworben?

In Frankreich erwerben ELS-Studierende aus Deutschland den Abschluss Master 1/Maitrise.

Dieser ist die erforderliche Qualifikation für eine Zulassung zu den concours administratifs (ENA, INET, Commissaire de police, Administrateur de l'Assemblée nationale, Administrateur du Sénat, Ministère des Affaires étrangères, la Banque de France, Directeur d'Hôpital, Cour régional des Comptes....) und auch für die concours oder examen d'entrée für die juristischen Berufe (avocat, magistrat avec ENM, Tribunaux administratifs, greffiers, notaire). 

Viele französische Studierende absolvieren nach dem Master 1 ein Aufbaustudium in Frankreich (Master 2), das sie für die concours noch besser vorbereitet. Für einen solchen Studienplatz ist ein Master 1 Voraussetzung.