Humboldt-Universität zu Berlin - Immaterialgüterrecht und Medienrecht

FA-Fortbildung I - Urheber- und Medienrecht

Das erfolgreiche Absolvieren der Veranstaltungen des zweiten Semesters entspricht der Ausbildung zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht nach §§ 4, 14j Fachanwaltsordnung (FAO).

Einige Wochenendveranstaltungen mit besonders praxisorientiertem Bezug können darüber hinaus kostenpflichtig auch von Anwälten und Anwältinnen besucht werden, die den Titel eines Fachanwalts bereits führen. Diese können durch den Besuch dieser Veranstaltung ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO erfüllen.

Die Teilnehmenden des LL.M.-Studiengangs haben als besondere Studienleistung zu dieser Veranstaltung ein Essay anzufertigen.