Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Ins Ausland - Masterstudium über Kooperationsverträge

Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) hat, vor allem durch die international orientierten Lehrstühle, Kontakte zu Universitäten in der ganzen Welt. Im Rahmen dieser Austauschprogramme können Sie sich bewerben, wenn Sie die Erste Juristische Prüfung bestanden haben. Hilfreich für eine Teilnahme ist, wenn Sie Student*in der Juristischen Fakultät der HU waren oder sind.

Jenseits der Kooperationsprogramme besteht die Möglichkeit, einen Masterabschluss in Eigeninitiative zu organisieren.

 

Partneruniversitäten

 

China

Tongji Universität Shanghai (voraussichtlich ab Wintersemester 2026/27)🖉

 

Großbritannien

King's College London, Law School (Englisch)🖉

 

USA

University of Minnesota (Minneapolis), Law School (Englisch)

 

Bewerbung

Der Bewerbungsantrag ist bis zum 31. Januar zusammen mit folgenden Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache im Büro für Internationale Programme einzureichen. Individuelle Anforderungen einzelner Universitäten (Sprachkenntnisse und Leistungsnachweise) können Sie in den Klappboxen zu den einzelnen Universitäten auf dieser Seite nachsehen.

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben bzw. Projektbeschreibung
  • Nachweise zu sprachlichen Qualifikationen (siehe Anforderungen zu den Sprachkenntnissen der jeweiligen Partneruniversitäten; das Abiturzeugnis reicht nicht aus, TOEFL kann nach der Auswahlentscheidung abgelegt werden, wenn ein anderer Sprachnachweis zur Bewerbung vorliegt)
  • „Transcript of Records“: Leistungsübersicht (AGNES-Ausdruck reicht aus)
  • Zeugnis der Ersten Juristischen Prüfung (bzw. Note des schriftlichen Teils, sofern die Prüfung noch nicht vollständig absolviert ist; (wenn bislang nur die schriftlichen Noten vorliegen, übersenden Sie bitte Ihre GJPA-Kennzahl für die Noteneinsicht)) - zwingend erforderlich! (Eine einfache Kopie genügt.)

Die Bewerbungsunterlagen sind (bitte nicht in Folien oder zusammengeheftet) einzureichen bei:

Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
Büro für Internationale Programme
Unter den Linden 9
10099 Berlin

 

Auswahlverfahren

Für die Auswahl gelten folgende Kriterien:

  • Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung
  • Studienbegleitende Leistungen (Transcript of Records bzw. Leistungsübersicht aus AGNES)
  • Sprachliche Qualifikation
  • Studienvorhaben / Studienkonzept
  • Motivation
  • Ziele und persönliche Gründe für die Teilnahme am Austauschprogramm
  • Eignung, die Fakultät im Austauschprogramm zu repräsentieren

Die einzelnen Auswahlkriterien werden in ein Verhältnis zueinander gesetzt. Das Ergebnis der Ersten Juristischen Prüfung wird besonders gewichtet.

 

Fördermöglichkeiten

Hinweise zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier.