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Postkategorial Denken: Wie können Asylrecht und Antidiskriminierungsrecht voneinander lernen?

  • Wann 18.03.2021 von 18:00 bis 20:00
  • Wo Online
  • iCal

Neue Veranstaltungsreihe: kollektiv diskutieren

Die Diskussionsreihe kollektiv diskutieren ist aus dem Forschungsalltag entstanden. Mit ihr möchte das Teilprojekt A der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“ aktuelle Eindrücke, Thesen und Impulse aus der Arbeit ins Gespräch bringen. Jeweils von einer gemeinsamen Ausgangsbasis der Diskutant:innen, stets ergebnisoffen und im besten Sinne kritisch. Rahmen ist die Thementrias „Recht – Geschlecht – Kollektivität“; Kontext der inter- und transdisziplinäre Gesprächsraum der Forschungsgruppe. In Kooperation mit dem Integrative Research Institute Law and Society (LSI). Alle 2 Monate, immer am Donnerstag.

 

Auftaktveranstaltung

Donnerstag, 18.3.2021, 18 Uhr
Postkategorial Denken: Wie können Asylrecht und Antidiskriminierungsrecht voneinander lernen?
Susanne BaerNora MarkardPetra Sußner | Moderation: Ray Trautwein

Zoom-Link nach Anmeldung bei Marie Hartwig unter marie-luise.hartwig[@]rewi.hu-berlin.de (bis 17.03.2021)

Differenzdilemma und Intersektionalität geben die Stichworte: Mit dem Recht gegen Ausgrenzungen anzugehen, kann Kategorien und Alltagswissen fortschreiben, die diese Ausgrenzungen begründen. Funktionieren Ausgrenzungen mehrdimensional, kann Schutzbedürftigkeit juristisch vielleicht gar nicht erfasst werden. Das sind Herausforderungen, die feministische Rechtswissenschaften und Legal Gender Studies seit Jahrzehnten beschäftigen. Neben Problemdiagnosen geht es um Wege aus dem Dilemma. Ein aktuell zentraler Vorschlag ist das postkategoriale Antidiskriminierungs- recht (ADR). Die hier diskutierte These: Das Asylrecht könnte ein profunder Gesprächspartner für ein solches postkategoriales ADR sein. Seine Rechtsgrundlagen enthalten spezifische Anhaltspunkte für eine intersektionale und struktursensible Praxis. Im Vergleich zum ADR sind postkategoriale Perspektiven im Asylrecht bisher aber kaum wissenschaftlich diskutiert. In diesem Sinn: Wie können Asylrecht und Antidiskriminierungsrecht voneinander lernen?

Susanne Baer ist zentrale Theoretikerin des postkategorialen Antidiskriminierungsrechts und gegenüber dem – im Asylrecht prominent vertretenen – Vulnerabilitätskonzept skeptisch. Nora Markard weist unter dem Titel „Intersectionality avant la lettre?“ auf das intersektionale Potential des Asylrechts hin. Petra Sußner führt im Anspruch auf asylrechtlichen Schutz vor Heteronormativität intersektionale und postkategoriale Ansätze zusammen. Gemeinsam bringen sie Antidiskriminierungsrecht und Asylrecht ins intradisziplinäre Gespräch und stellen neue Perspektiven auf ein zentrales Problem der feministischen Rechtswissenschaften und Legal Gender Studies zur Diskussion. Es moderiert Ray Trautwein, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promovierender an der Universität Potsdam. In der Forschungsgruppe Recht – Geschlecht – Kollektivität arbeitet Ray Trautwein zu Antidiskriminierungsrecht in der Bundeswehr.