Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Matthias Ruffert

Sommersemester 2023


Im Sommersemester 2023 findet die Model European Union Conference (MEUC) wieder als Simulation einer Verhandlung vor dem EuGH statt.

Dem diesjährigen Verfahren C-630/22 liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts von Oktober 2022 zugrunde. 

Grundlage des Ausgangsverfahrens ist die Kündigung einer Mitarbeiterin eines kirchlichen Krankenhauses, weil diese vor Beginn ihrer Anstellung aus der Kirche ausgetreten war. Es stellt sich die Frage, ob die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie (RL 2000/78/EG) und Art. 21 der Grundrechtecharta einer nationalen Vorschrift entgegenstehen, die solches Vorgehen erlaubt. 

Insbesondere sollen der MEUC-EuGH und die Teilnehmenden sich mit folgenden Fragen befassen:

Darf eine private Organisation, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen beruht, eine Person für die Beschäftigung nicht geeignet halten, wenn diese vor Begründung des Arbeitsverhältnisses aus einer bestimmten Religionsgemeinschaft ausgetreten ist? 

Darf verlangt werden, dass eine beschäftigte Person nicht vor Begründung des Arbeitsverhältnisses aus einer Religionsgemeinschaft austritt?

Darf der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses davon abhängig gemacht werden, dass die beschäftigte Person der Religionsgemeinschaft wieder beitritt, die sie zuvor verlassen hat?

Darf eine solche private Organisation so vorgehen, obwohl im Übrigen von den Mitarbeitenden nicht verlangt wird, einer bestimmten Religionsgemeinschaft anzugehören?

Wird die Vereinbarkeit bejaht, welche Anforderungen sind ggf. an die Rechtfertigung einer solchen Ungleichbehandlung wegen Religion zu stellen?

 


Update

Der MEUC EuGH hat nach langer Verhandlung und intensiver Fragerunden erfolgreich folgendes Urteil erlassen:

Sie finden es hier