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Zertifikaterwerb, Übersicht FRS-Sprachangebot, ergänzendes Angebot des Sprachenzentrums

Erwerb der Universitätszertifikate FRS I und FRS II

Die Kurse des Fremdsprachigen Rechtsstudiums sind in Module eingeteilt.


Die Belegung nur eines Moduls des FRS entspricht dem Arbeitsumfang von 5 Leistungspunkten (auch ECTS-Punkte genannt) und kann im Studiengang Rechtswissenschaften für das Modul der Berufsfeldbezogenen Zusatzqualifikation II (BZQ II) angerechnet werden.


Das Universitätszertifikat FRS I wird erworben, indem

  • zwei FRS-Module eines Rechtskreises belegt und mit je einer schriftlichen Prüfung bestanden werden. (Es gibt daher kein englisch-amerikanisches Zertifikat.)
  • nach der zweiten schriftlichen Prüfung noch eine mündliche Prüfung bestanden wird.


Das Universitätszertifikat FRS II wird erworben, indem

  • nach dem Erwerb des FRS I-Zertifikats noch zwei weitere FRS-Module des selben Rechtskreises belegt und mit je einer schriftlichen Prüfung bestanden werden. (Es muss sich thematisch um vier unterschiedliche Module handeln.)
  • nach der insgesamt vierten schriftlichen Prüfung noch eine zweite mündliche Prüfung bestanden wird.


Auf dem FRS I- und dem FRS II-Zertifikat werden jeweils neben den Themen der belegten Module auch die Einzelnoten und die Gesamtnote ausgewiesen.

Die Semesterplanung des Fremdsprachigen Rechtsstudiums gewährleistet, dass in vier aufeinanderfolgenden Semestern Kurse mit unterschiedlichen Themen in jedem Rechtskreis angeboten werden.

 

 

Kursangebot / FRS-Sprachen

Amerikanisches Recht

Wintersemester 2025/26

Modul 5: U.S. - Constitutional Law: Cases, Analysis and Controversies

Dozent: Dylan Moore

 

Chinesisches Recht

Die Vorlesung bietet eine Einführung in die Grundlagen des chinesischen Rechts. Sie zielt darauf ab, den Studierenden einen Überblick der chinesischen Rechtsgeschichte und dem Rechtssystem zu verschaffen.
Die Studierenden erhalten eine Einführung in die chinesische Rechtssprache und Rechtsgeschichte (Modual 1). Es wird erklärt, wie sich die Rechtssprache von dem Alltagchinesisch unterscheidet und wo die Wurzeln des Rechtssystems liegen. Anschließend werden die Grundzüge des chinesischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts vermittelt. Insbesondere werden strukturelle Unterschiede des Staatsaufbaus in China und Deutschland erörtert. Sodann wird zum chinesischen Strafrecht und Strafprozessrecht (Modul 4) übergegangen. Die Grundzüge des Zivilrechts und Zivilprozessrechts (Modul 3) werden dargestellt, ebenso das Wirtschaftsrecht (und Handels- und Gesellschaftsrecht) (Modul 2). An Beispiels- und Übungsfällen werden die jeweiligen Rechtsgebiete analysiert.

Der Kurs setzt Sprachkenntnisse voraus (ein vorausgehender oder begleitender Sprachkurs (siehe „Angebote des Sprachenzentrums“) ist von Vorteil), die Unterrichtssprache richtet sich im Wesentlichen nach dem Sprachniveau der Kursteilnehmenden. Von den Studierenden wird verlangt, die chinesischen Fachtermini zu lernen. Der Kurs enthält keine systematische Vermittlung von chinesischer Phonetik und Grammatik. Der Schwerpunkt für die Studierenden, die schon über Sprachkenntnisse verfügen, liegt auch darin, die Fähigkeit beim Lesen fachlicher Literatur, Sprechen und Schreiben zu verbessern.

 

Wintersemester 2025/26

kein Angebot

Dozent: 

 

Englisches Recht

The programme develops the students' ability to understand and discuss complex legal issues in English, the world language of academic, business and professional communication.

It gives students the opportunity to compare and contrast two different legal systems - English common law with the German civil law system, and to expand their awareness and understanding of different legal approaches and cultures both in academia and in practice.

It is the ideal preparation for an exchange studentship, either to an English, Irish or Welsh university, or to a university where English is the medium of instruction. In both cases the students will be a positive reflection of their home university and faculty as they will be well equipped to discuss, present and write on legal topics. In the former situation they will also display a familiarity with important basic concepts, principles and terminology of English law and thus be able to participate fully and successfully in the exchange programme.

The FRS qualification in English (as well as other languages) improves the employability of law graduates. It is thus an important incentive in student recruitment.

An initial qualification in English law is a transferable skill. It provides students with the specific knowledge, language and skills needed to quickly obtain a familiarity with the workings of other common law (or mixed law) jurisdictions.

 

Wintersemester 2025/26

Modul 4: Agency, Equity and Trusts

Agency law deals with the problems arising when A acts on behalf of B. A normally has a contract with B, but whether he has or not, he will be subject to fiduciary duties developed from the law of equity and trusts. A third party dealing with an agent will normally not know what powers the agent is entitled to exercise- what happens when the agent makes a contract with the third party which he has no authority to make?
Equity is a distinctive feature of common law systems. It operates in parallel to the rules of the common law, adjusting and supplementing them, providing practical and flexible remedies to numerous problems in almost all fields of law.
The trust itself was the first concept in equity. Evolved at the time of the Crusades it still provides vital solutions to problems of ownership- whether pension fund investments or  jointly owned homes. It has been described as “the greatest and most distinctive achievement performed by Englishmen in the field of jurisprudence”.

Dozent: Peter Harvey

 

Modul 5: English Criminal Law

This course examines the fundamentals of English Criminal Law from the perspective of the practising lawyer. Topics include: jury / adversarial system and procedure; principles and concepts; offences of violence, dishonesty and sexual misconduct; rules of evidence; and sentencing. We explore the basic skills of advocacy and hold a short mock trial to put theory into practice.

Dozentin: Arachne van der Eijk

 

Die Modulbeschreibung der englischsprachigen Rechtskurse des Sprachenzentrums finden Sie wie die Online-Anmeldungfür diese auf der Website des Sprachenzentrums.

Französisches Recht

Warum lohnt es sich, den FRS-Kurs Französisch zu besuchen?

Bien sûr weil es Spaß macht, aber auch weil Sie dadurch Ihren Horizont in aller Hinsicht vorzüglich erweitern werden.

Es lohnt sich zuerst für das Studium: Sie erhalten vor Ort mit erfahrenen Lehrenden eine maßgeschneiderte Vorbereitung für folgende internationale Studiengänge der Humboldt-Universität:

  • European Law School
  • Deutsch-Französisches Rechtsstudium (BerMüPa) mit Paris 2 oder Schwerpunkt in Genf
  • Erasmus in Frankreich

Darüber hinaus vermehren Sie Ihre Chancen, an anderen spannenden Programmen teilnehmen zu dürfen, z.B.

  • Masterstudium am Europakolleg in Brügge bzw. in Warschau (Arbeitssprache: Französisch und Englisch)
  • Deutsch-Französisches Parlamentspraktikum: Studium am Sciences Po Paris (Elitehochschule für Politikwissenschaft) und Praktikum an der Assemblée Nationale, finanziert durch ein Stipendium i.H.v. 880 € pro Monat.

Weiterhin lohnt es sich für Ihre zukünftige Karriere: Die französische Rechtssprache wird in vielen internationalen und europäischen Institutionen als Arbeitsprache, teilweise noch vorherrschend (!) verwendet, z.B.

  • UNO und ihre Agenturen
  • UNESCO (Sitz in Paris)
  • OECD (Sitz in Paris)
  • Cour d’arbitrage de la Chambre internationale de commerce (ICC, Sitz in Paris)
  • Juristischer Dienst der europäischen Kommission (Sitz in Brüssel)
  • Juristischer Dienst des europäischen Rates (Sitz in Brüssel)
  • Europäischer Gerichtshof und Gericht erster Instanz (Sitz in Luxemburg)
  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Sitz in Straßburg)

Für Ihre Karriere in Deutschland sind Französischkenntnisse nicht nur von Vorteil, sondern oft eine Bewerbungsvorrausetzung.

  • In der Privatwirtschaft ist Frankreich nach wie vor der wichtigste Wirtschaftspartner Deutschlands.
  • In der Diplomatie und in der Verwaltung ist die Zusammenarbeit mit Frankreich auch am weitgehendsten (z.B. Programme durch Beamtenaustausch, regelmäßige Treffen usw.).

Fazit: Ja, es lohnt sich! Nicht selten zweifeln dennoch Studierende, ob ihre aktuellen Französischkenntnisse ausreichen, um einem Kurs erfolgreich zu folgen. Erfahrungsgemäß hilft erfreulicherweise dabei nur eines: Motivation – und durch eine rege und aktive Teilnahme am Kurs ist der Erfolg gesichert!

 

Wintersemester 2025/26

 

Modul 5:  Les drоits et libertés fondamentaux et leurs garanties juridictionnelles en droit français

Gegenstand dieses Moduls sind die Grundrechte und der Grundrechtsschutz im französischen Recht. Zunächst werden einige Grundrechte wie die Menschenwürde, die Glaubensfreiheit i.V.m. der Laizität, das Wahlrecht oder das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz erörtert. Anhand von Fällen werden die Rechtswege der Grundrechtsdurchsetzung und daher die Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsprozessrechts kursorisch behandelt. Sodann wird die wachsende Bedeutung des Verfassungsrechts und des Rechtsstaatsprinzips im französischen Rechtssystem im Vergleich zu Deutschland diskutiert. Abschließend werden die Folgen dieser Entwicklung hinsichtlich der französischen Verfassungsgeschichte und des französischen Demokratieprinzips verdeutlicht. 

Dozent: Farid Seba

 

Modul 2: Introduction au Droit civil et Droit des obligations

Ce premier semestre se présente comme une entrée dans la matière du droit civil et permet d’aborder l’étude, tant du droit objectif et de l’organisation juridictionnelle française, que des droits subjectifs civils. 

Nous aborderons ainsi la question des titulaires des droits subjectifs et de l’exercice de leurs droits, sans oublier la problématique des modes de preuve.Dans un second temps, nous nous intéresserons à la formation du contrat et aux obligations qu’il met à la charge des parties ainsi qu’à sa résolution. 

Enfin, nous aborderons la méthodologie du cas pratique avec des exercices que nous ferons ensemble, le tout pour vous permettre de vous familiarisez avec l’enseignement et les pratiques des universités françaises.

Dozent: Farid Seba

Italienisches Recht

Italienisches Recht

Der Kurs bietet eine Einführung in das italienische Recht. Er eröffnet einen ersten Zugang zur italienischen Rechtsordnung und lässt ihre historischen, philosophischen und ökonomischen Quellen und Voraussetzungen anklingen. Zudem zeigt er wesentliche, sachlich und systematisch begründete Unterschiede zum deutschen Recht auf.

Darüber hinaus erhalten die Studierenden einen kurzen Einblick in das sich ständig verändernde internationale und europäische Recht aus der Perspektive eines weiteren EU-Mitgliedstaates, um ein allgemeines Verständnis der globalen Rechtsstandards und der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu entwickeln.

Jedes Modul beginnt mit einer allgemeinen Präsentation der geschichtlichen Grundlagen, der Rechtsquellen und der Rechtsterminologie des italienischen Rechts, nebst einer einleitenden Darstellung der Grundzüge des italienischen Verfassungsrechts im Hinblick auf die im Modul behandelten Themen. Das Programm wird den spezifischen Anforderungen der einzelnen Module angepasst.

Die vier Module umfassen folgende Themen:
  1. L'ordinamento giuridico italiano / Die italienische Rechtsordnung
  2. L'autonomia negoziale / Privatautonomie und Vertragsfreiheit
  3. L'impresa / Das Unternehmen
  4. La responsabilità nel diritto civile / Die Haftung im Zivil- und Zivilprozessrecht

Die Module behandeln allgemeine Prinzipien, Theorien, ebenso wie relevante Fallstudien und zudem die unterschiedlichen Rechtsinstitute und Besonderheiten des italienischen Rechts.

Das Italienische Recht wird in italienischer Sprache erklärt und gelernt. Der Kurs besteht aus Lehrveranstaltungen mit integrativem Ansatz und erweiterter Frage- und Diskussionsmöglichkeit. Durch den Kurs können Studierende ihre allgemeinen sprachlichen Ausdrucksfähigkeiten verbessern, ohne den Kontakt zur juristischen Komplexität der Sprache zu verlieren.

 

Wintersemester 2025/26

kein Angebot
Dozent:


Polnisches Recht
Russisches Recht

Wintersemester 2025/26

kein Angebot

Dozent: 

 

Spanisches Recht

Der Kurs ist für alle Studierenden mit Spanischkenntnisschen interessant, richtet sich aber insbesonders an Studenten, die ein Auslandssemester in Spanien oder Südamerika planen. Für diese bietet der Kurs die Möglichkeit, sich schon an der Heimatuniversität mit der Materie des spanischen Rechts vertraut zu machen und sich so auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten.

Die Humboldt-Universität zu Berlin tauscht mit verschiedenen spanischen Partneruniversitäten Studierende aus.

Das Auslandsstudium sollte frühzeitig vorbereitet werden. Dazu gehört der Erwerb von spezifischen Sprachkenntnissen und der Erwerb von Grundkenntnissen in der ausländischen Rechtsordnung. Ihr Besuch muss daher dringend angeraten werden, wenn ein Auslandsstudium in einem entsprechenden Staat angestrebt wird.

Auch für Studierende höherer Semester, die sich z.B. im Rahmen der Wahlfachgruppe Internationales Privatrecht/ Rechtsvergleichung vertieft mit den verschiedenen Rechtsordnungen beschäftigen, kann der Kurs eine Hilfestellung sein.

Diese Möglichkeit für den internationalen Austausch im Hochschulbereich und mit anderen Organisationen und Institutionen sollte daher genutzt werden.

 

Wintersemester 2025/26

Módulo 1: Derecho Civil y Derecho Internacional Privado

Este módulo pretende, en primer lugar, ofrecer a los estudiantes una idea general sobre el origen y la estructura del derecho civil español. En España, al ser un país plurilegislativo, conviven los derechos forales de determinadas Comunidades Autónomas junto al derecho común, teniendo ello una relevante incidencia en determinadas áreas del Derecho civil. Con el estudio del título preliminar del Código Civil veremos también los principios generales a considerar en la aplicación de las disposiciones de derecho civil español.

En una segunda fase de este módulo estudiaremos el Derecho internacional privado y Derecho interregional, cuyas principales normas se encuentran asimismo en el Título Preliminar del Código Civil.


Dozentin: Eliana Salto 

 

Türkisches Recht

Die Türkischen Rechtskurse (FRS Türkisch), die die Humboldt-Universität zu Berlin anbietet, dienen dazu, die Kenntnis und das Verständnis des türkischen Rechts in Deutschland zu fördern, sowie Rechtsfragen zu behandeln, die für die Beziehungen beider Länder eine bedeutende Rolle spielen. Das Besuchen dieser Kurse bietet den Studierenden eine Reihe von Vorteilen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte.

Den erfolgreichen Abschluss der FRS Kurse können die Studierenden auch als BZQ II (berufsbezogene Zusatzqualifikationen) und somit als Nachweis für eine fachorientierte Fremdsprachenqualifikation für die Zulassung zum ersten Staatsexamen einreichen.

In der heutigen Zeit, wo weit mehr als 100.000 türkische Staatsbürger*innen in Berlin leben, findet das türkische Recht nicht nur im Rahmen von Immigrationsfällen vor den deutschen Gerichten Anwendung, sondern, Richter:innen sind, aufgrund des IPR verpflichtet, in einigen Fällen das türkische Recht ihrer Entscheidung zur Grunde zu legen. Dies gilt insbesondere bei Streitigkeiten auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts. Die Gerichte und Anwält:innen sind auf dem Gebiet des türkischen Rechts meist nicht so bewandert, sodass unter Umständen diesbezügliche Probleme entstehen. Der erfolgreiche Abschluss der FRS Türkisch Module bietet zukünftigen Anwält:innen die Möglichkeit, diese Kenntnis auch unmittelbar vor den Gerichten anzuwenden. Darüber hinaus stellt dieser Kurs nicht nur eine kurze Einführung in das türkische Recht dar, sondern vermittelt den Teilnehmenden ein umfangreiches Wissen auf dem Gebiet des türkischen Rechts.

Zwischen der Türkei und Deutschland bestehen zahlreiche und immer intensiver werdende Wirtschaftsbeziehungen. Momentan sind über 4000 Gesellschaften in der Türkei mit deutschen Wurzeln vertreten. Das FRS Modul 4 vermittelt den Studierenden darüber hinaus ein umfangreiches Wissen auf dem Gebiet des türkischen Handels- und Gesellschaftsrechts. In diesem Zusammenhang bietet die Kenntnis des türkischen Rechts den Studierenden eine Reihe von Berufsperspektiven.

Studierende erhalten nach einem erfolgreichen Abschluss einer deutschen juristischen Fakultät die Möglichkeit, durch das Bestehen weiterer 8 bis 11 Klausuren (an bestimmten türkischen Universitäten) in der Türkei anwaltlich tätig zu werden. Der Besuch der FRS Türkisch Kurse stellt die ideale Grundlage zur Vorbereitung und Bestehen dieser Klausuren dar.

Aufgrund der Kooperation zwischen der HU und mehreren türkischen Universitäten (Istanbul Universität, Bilgi Universität, Bahçeşehir Üniversitesi Istanbul) besteht die Option, einen einsemestrigen oder einjährigen Austausch zu machen. Der Besuch der FRS Türkisch Kurse erleichtert sowohl die Teilnahme an diesem Programm als auch die Weiterbildung im Rahmen des Austauschprogramms.

Die Teilnahme an diesem Kurs ist nicht nur für Jurastudierende, sondern auch für Studierende der Wirtschaftswissenschaften, Politik und Dolmetschen vorteilhaft, da sie ihre Fachsprache vertiefen können, was bei der Übersetzung von Fachtexten durchaus hilfreich ist.

Die Themen der Kurse finden Sie in den Modulbeschreibungen:

Wintersemester 2025/26

Modul 1: Modul 1: Rechtssystem,Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Im Kurs-Modul 1  wird das allgemeine Staatsverständnis des öffentlichen Rechts in der Türkei behandelt. Dabei werden die verfassungsrechtliche Konstruktion und Prinzipien, wie Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Rechtstaatlichkeit etc., ausführlich und rechtsvergleichend analysiert. Anschließend werden allgemeine Prinzipien des Verwaltungsrechts, wie Vorrang des Gesetzes und Vorbehalt des Gesetzes, der Gleichheitsgrundsatz, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit etc., vermittelt.


Dozent: Bilgütay Kural

 

 

Angebote des Sprachenzentrums

Neben den FRS-Kursen, die hier, also auf der Webseite des Büros für Internationale Programme, beschrieben und von der Juristschen Fakultät angeboten werden, bietet auch das Sprachenzentrum einzelne FRS-Kurse an. Für diese Kurse melden Sie sich bitte über die Website des Sprachenzentrums an.

Sollte Ihr Sprachniveau noch nicht für die Teilnahme an einem FRS-Kurs ausreichen, können Sie sich auch für reguläre Sprachkurse des Sprachenzentrums anmelden.

 

Vorbereitende Sprachkurse Polnisch und Chinesisch
Für die Kurse im polnischen und im chinesischen Recht besteht immer Interesse, aber viele Studierende haben in diesen Sprachen keine oder wenig Vorkenntnisse, so dass sie sich nicht zutrauen, am FRS Chinesisch oder der Deutsch-Polnischen Rechtsschule (DPRS) teilzunehmen. Um hier neue Möglichkeiten zu eröffnen, gibt es die Möglichkeit, Grund- und/oder vertiefende Sprachkurse in Polnisch oder Chinesisch „vorzuschalten“ und/oder diese später begleitend zum FRS fortzuführen.

Die Sprachkurse Polnisch und Chinesisch, die das Sprachenzentrum der HU anbietet, sind regelmäßig sofort nach Anmeldebeginn ausgebucht, wir haben jedoch über eine Sondervereinbarung mit dem Sprachenzentrum die Möglichkeit, Plätze in den Kursen zu reservieren.

  • Für Polnisch können wir fünf Plätze im Kurs A1 des Sprachenzentrums der HU im Winter- und Sommersemester anbieten.
  • Für Chinesisch haben wir die Möglichkeit, im Chinesisch-Sprachkurs A1 (nur Wintersemester!) für interessierte Studierende ebenfalls fünf Plätze zu reservieren.

Bei Interesse an der Teilnahme an einem solchen Sprachkurs in Polnisch oder Chinesisch melden Sie sich bitte per E-Mail an frs.intrewi@hu-berlin.de.

 

Tandemdatenbank des Sprachenzentrums

Abseits von Sprachkursen lassen sich Sprachkenntnisse auch mit Tandem-Partner:innen verbessern. Das Tandem-Kontaktformular des Sprachenzentrums finden Sie hier.