Humboldt-Universität zu Berlin - Deutsch-Französisches Rechtsstudium (BerMüPa)

Regulärer Semesterplan für Programmteilnehmende

Das Deutsch-Französische Rechtsstudium wurde in den vergangenen Semestern entsprechend der Bedürfnisse unserer Studierenden angepasst.

Die eingerückten Lehrveranstaltungen bezeichnen die verpflichtenden Zusatzveranstaltungen des Programms, die neben dem regulären Studium der Rechtswissenschaften zu absolvieren sind.

  • 1. und 2. Semester: Grundstudium an der Humboldt-Universität zu Berlin
    In Ausnahmefällen kann dieses an einer anderen Universität erfolgen; zur Aufnahme in das Programm muss jedoch eine Immatrikulation an der HU Berlin erfolgt sein.
    • Lehrveranstaltung im 2. Semester:
      FRS-Französisch "Öffentliches Recht" (Modul 1, 4 oder 5, je nach Angebot / 4 SWS) oder
      "Zivilrecht" (Modul 2 oder 3, je nach Angebot / 4 SWS)
      Diesen Kurs absolvieren Sie bestenfalls vor Ihrer Bewerbung.
  • 3. und 4. Semester: Programmstudium
    Die Studierenden absolvieren noch offene Module des Grundstudiums, beginnen mit dem Hauptstudium und schließen mindestens zwei verpflichtende FRS (Französisch) Module mit einem Zertifikat ab.
    • Lehrveranstaltung im 3. Semester:
      FRS-Französisch "Zivilrecht" (Modul 2, je nach Angebot / 4 SWS), Méthodologie juridique francaise (BZQ-I / 2 SWS)
    • Lehrveranstaltung im 4. Semester:
      Spezielle Kurse durch Pariser Dozent:innen im Mai und Juni vor der Ausreise. Termine bekommen Sie durch das BerMüPa-Büro rechtzeitig mitgeteilt. Wahlweise noch nicht besuchte FRS-Kurse (mind. 2 vor Ausreise)
  • 5. und 6. Semester: Studium der Licence
    an der renommierten Université Paris, Panthéon-Assas
    • Lehrveranstaltung im 6. Semester:
      1. Rechtsvergleichendes Seminar in Paris (Juni)
  • 7. Semester: Studium des Master I
    an der Université Paris, Panthéon-Assas
    • Lehrveranstaltung nach dem 7. Semester:
      2. Rechtsvergleichendes Seminar in Berlin (April / Mai)
  • 8. bis 11. Semester: Repetitorium
    Ggf. Abschluss des Hauptstudiums an der HU Berlin (im 5 bis 8. Fachsemester), Repetitorium (Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung), Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung
  • 10. oder 11. Semester: Abschluss der Ersten juristischen Prüfung
    Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
  • Nach Abschluss der Ersten juristischen Prüfung
    Beantragung des Maitrise-Zeugnisses im BerMüPa Büro. Doppeldiplomierung.